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(Anonym):Guten Abend
Meine Situation ist ein wenig Kompliziert, folgendermaßen.
Ich bin seit Anfangs September wegen einem Psychosen Rückfall krankgeschrieben und seitdem in einer Ambulanten Klinik als Überbrückung bis zum Stationären Aufenthalt.
Ich bekomme meinen Lohn bei dieser Anstellung, wo ich immer noch habe, Bar und nicht alles auf einmal. Es ist ein Kleinbetrieb und die Krankentagegelder sind immer noch in Abklärung.
Frage: Muss mir mein Chef diesen 80% Lohn trotzdem bezahlen, wenn die Krankentagegeld noch nicht soweit ist resp. immer noch in Abklärung? Oder kann er mir diesen verweigern?
(L-GAV vertrag)
Leider habe ich noch eine Pfändungsankündigung (Aargau) erhalten, was soll ich jetzt tun, wenn ich sowieso den Lohn/KTG noch nicht habe und ja auch nicht pünktlich erhalte?
Was droht mir?
Ich habe aber das Gefühl das sie mir ja sowieso nix nehmen können da ich ja nichts besitze/habe… Jedoch hilft mir dies alles nicht gerade bei meiner Genesung und es ist Kraftraubend.
Ich hoffe ich bekomme ein paar Antworten oder Infos.
Ich Danke Ihnen.
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(Anonym):Guten Abend
Meine Situation ist ein wenig Kompliziert, folgendermaßen.
Ich bin seit Anfangs September wegen einem Psychosen Rückfall krankgeschrieben und seitdem in einer Ambulanten Klinik als Überbrückung bis zum Stationären Aufenthalt.
Ich bekomme meinen Lohn bei dieser Anstellung, wo ich immer noch habe, Bar und nicht alles auf einmal. Es ist ein Kleinbetrieb und die Krankentagegelder sind immer noch in Abklärung.
Frage: Muss mir mein Chef diesen 80% Lohn trotzdem bezahlen, wenn die Krankentagegeld noch nicht soweit ist resp. immer noch in Abklärung? Oder kann er mir diesen verweigern?
(L-GAV vertrag)
Leider habe ich noch eine Pfändungsankündigung (Aargau) erhalten, was soll ich jetzt tun, wenn ich sowieso den Lohn/KTG noch nicht habe und ja auch nicht pünktlich erhalte?
Was droht mir?
Ich habe aber das Gefühl das sie mir ja sowieso nix nehmen können da ich ja nichts besitze/habe… Jedoch hilft mir dies alles nicht gerade bei meiner Genesung und es ist Kraftraubend.
Ich hoffe ich bekomme ein paar Antworten oder Infos.
Ich Danke Ihnen.
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Kommentare
Di, 28/11/2017 - 21:27
Walter Büchi
lohn, bar und nicht alles?
gab es denn keine lohnabrechnungen?
das scheint mir alles andere als sauber!
Di, 28/11/2017 - 21:43
Robert Schweng
FS:
Ich habe keine Abrechnungen erhalten, es wurde immer in Bar bezahlt.
Di, 28/11/2017 - 21:53
Walter Büchi
gemäss art. 323b abs. 1 or ist der arbeitgeber verpflichtet, seinen arbeitnehmenden mit jeder lohnzahlung auch eine schriftliche lohnabrechnung zukommen zu lassen.
der arbeitgeber hat zu dem auch eine lohnzahlungspflicht!
Do, 30/11/2017 - 13:15
Jenifer Wilhelm
Lohnabrechnung kann mit Einverständnis des AN ausgesetzt werden, muss aber auf Nachfrage geliefert werden.
Di, 28/11/2017 - 22:09
Robert Schweng
Vor allem:
Dem Betreibungsamt muss Ihr Chef ja eine Lohnabrechnung vorlegen, warum bekommen Sie keine?
Ich empfehle bei dieser Geschichte den Gang direkt vor das Arbeitsgericht!
Sie können sich vorab auch bei der kostenlosen Rechtshilfe in Ihrer Gemeinde informieren.