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(Anonym):Guten Abend.
Meine jüngste Tochter hat am Dienstag die Trauringe beim Juwelier abgeholt. Dabei hat sie gesehen, dass die Gravur falsch war und ihm sofort Bescheid gesagt.
Die Hochzeit ist am 12.6. , also in knapp 2 Wochen.
Heute bekam sie Bescheid vom Juwelier, dass er die Ringe bis zu diesem Datum nicht "korrigieren" werden kann.
Hat sie die Möglichkeit, eine Preisminderung geltend zu machen, weil die Ringe nicht bis zum Hochzeitsdatum fertig gestellt werden können?
Vielen Dank für die Auskunft.
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(Anonym):Guten Abend.
Meine jüngste Tochter hat am Dienstag die Trauringe beim Juwelier abgeholt. Dabei hat sie gesehen, dass die Gravur falsch war und ihm sofort Bescheid gesagt.
Die Hochzeit ist am 12.6. , also in knapp 2 Wochen.
Heute bekam sie Bescheid vom Juwelier, dass er die Ringe bis zu diesem Datum nicht "korrigieren" werden kann.
Hat sie die Möglichkeit, eine Preisminderung geltend zu machen, weil die Ringe nicht bis zum Hochzeitsdatum fertig gestellt werden können?
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Kommentare
Do, 07/06/2018 - 20:52
Robert Schweng
Manuela Jud ich denke nicht.
Birgit Rechsteiner Nein. Bekommt sie nicht.
Soe muss für Wandlung bzw Reparatur eine angemessene Zeit geben...
Sonst die Zeremonie mit den Ringen vor Korrektur und nachher richtog stellen c wird einfacher sein als jemanden finden der so heisst wie auf dem Ring steht... 😁
Miriam Salman eher nicht, es muss eine "zumutbare" Frist sein. Und heute haben wir 7.6., dh 12.6. ist nicht knapp 2 Wochen, sondern knapp 1 Woche 😬
Walter Büchi im falle eines mangelhaften "werks" im sinne des or ist grundsätzlich eine wandelung, minderung oder nachbesserung möglich.
eine minderung oder wandelung in diesem fall eher nicht, da der wert des ringes gleich bleibt.
bleibt allenfalls das recht auf nachbesserung.
sie können evtl. versuchen mit einer nachbesserung einhergehend eine preisreduktion zu bekommen, dies liegt jedoch in der kulanz des juwliers. vg