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(Anonym):Guten Abend, können Sie das bitte anonym posten:
Alimentenzahlung an 18.jährigem: der Sohn hat Lehre angefangen und danach abgebrochen. Danach wurde ein Praktikum begonnen,welches auch fertig gemacht wurde. Nun wird der Junge 18 Jahre alt und ist arbeitslos. Er hat vor ein Auslandjahr zu machen (mit Schule und Arbeit). Angeblich um die Sprache zu lernen. Mehr weiss man nicht, da keine Unterlagen ausgehändigt werden.
Muss man als Vater hier die Alimenten weiterzahlen? Das ist doch ein Zwischenjahr und hat nichts mit der Erstausbildung zu tun. Im Scheidungsurteil steht bis Mündigkeit oder Abschluss der Erstausbildung.
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(Anonym):Guten Abend, können Sie das bitte anonym posten:
Alimentenzahlung an 18.jährigem: der Sohn hat Lehre angefangen und danach abgebrochen. Danach wurde ein Praktikum begonnen,welches auch fertig gemacht wurde. Nun wird der Junge 18 Jahre alt und ist arbeitslos. Er hat vor ein Auslandjahr zu machen (mit Schule und Arbeit). Angeblich um die Sprache zu lernen. Mehr weiss man nicht, da keine Unterlagen ausgehändigt werden.
Muss man als Vater hier die Alimenten weiterzahlen? Das ist doch ein Zwischenjahr und hat nichts mit der Erstausbildung zu tun. Im Scheidungsurteil steht bis Mündigkeit oder Abschluss der Erstausbildung.
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Kommentare
Di, 11/09/2018 - 16:27
Robert Schweng
Armin Moser nei er mue nüm zahlä. . der hät leer abroche ung macht äs johr nüt ?
Arianna Tapia Alvarez Mazzotta Sobald er eine Ausbildung anfängt musst du wieder zahlen er kann 5 oder 10 Ausbildung machen du zahlst
Ines Dümke Glaub da irrst du dich. 1. Ausbildung abgebrochen und keine neue angefangen also fertig mit zahlen wenn keine Unterlagen oder neuer Lehrvertrag vorgezeigt wird.
Ursula Heimberg Stegmann Nur die Erstausbildung muss man bezahlen .
Kurt Egli Arianna Tapia Alvarez Mazzotta aber dann auch erst, wenn er wieder anfängt. Und das wird erst in einem Jahr sein!
Robert Schweng Aus meiner Sicht:
Lehre abgebrochen: da würde ich als KV die Alimentzahlungen über das Gericht einstellen lassen, bis er wieder anfängt.
Er ist ja 18, wenn er ins Ausland will dann soll er er sich das durch Hilfsjobs selbst verdienen.
Ciara Gomez Das Abbrechen der Lehre hat auch zur Konsequenz, dass man keine Berechtigung auf Kinderzulagen mehr hat (wenn er mündig ist). Diesen Umstand muss man dem Arbeitgeber melden.
Der Sohn ist auch nicht mehr berechtigt, Kinderunterhalt zu beziehen.
Beginnt er aber wieder eine Ausbildung, sind die Unterhaltszahlungen wieder geschuldet.
Da er mündig ist, kann der Vater einen neuen Unterhaltsvertrag direkt mit ihm aushandeln.
Dabei wird der "Lehrlingslohn" im Budget berücksichtigt. (Quelle:Beobachter) ???