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(Anonym):Guten abend,
Ich habe gekündigt und befinde mich nun in der Kündigungsfrist. Da ich nun
unter sehr starken Rückenschmerzen leide, kann mich kaum noch bücken
geschweigen gehen. würde nun gerne zum arzt gehen. Kann mir der arbeitgeber
fordern, die tage nachzuholen, oder gibt es eine Ausnahme, wenn man wirklich
nicht mal noch gehen kann?
FG und danke
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(Anonym):Guten abend,
Ich habe gekündigt und befinde mich nun in der Kündigungsfrist. Da ich nun
unter sehr starken Rückenschmerzen leide, kann mich kaum noch bücken
geschweigen gehen. würde nun gerne zum arzt gehen. Kann mir der arbeitgeber
fordern, die tage nachzuholen, oder gibt es eine Ausnahme, wenn man wirklich
nicht mal noch gehen kann?
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Kommentare
Fr, 09/11/2018 - 11:53
root
Mirjam Locher-Heuberger Der Arzt kann Sie arbeitsunfähig schreiben, wenn Sie das auch sind. Dann ist die Arbeitszeit auch nicht nachzuholen.
Lea Gashi Siskova Nicht wenn Sie selber gekündigt haben, die Kündigungsfrist verlängert sich nur falls Sie gekündigt worden sind. Gute Besserung ????????
Annabelle Widmer Sie können sich vom Arzt krank schreiben lassen. Die Tage müssen nicht nachgeholt werden da sie selber gekündigt haben.