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(Anonym):Guten Abend
Ich habe eine frage bezüglich Wohnungskündigung. Wenn man die Kündigung etwas knapp ende Monat Eingeschrieben abschickt aber der Brief z.b erst am 1. November beim Empfänger ankommt, gilt die Kündigung Trotzdem? Giltet der Poststempel oder der Tag an dem der Brief ankommt?
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(Anonym):Guten Abend
Ich habe eine frage bezüglich Wohnungskündigung. Wenn man die Kündigung etwas knapp ende Monat Eingeschrieben abschickt aber der Brief z.b erst am 1. November beim Empfänger ankommt, gilt die Kündigung Trotzdem? Giltet der Poststempel oder der Tag an dem der Brief ankommt?
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Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 14:14
Stefan Stutz
(Admin)
Kündigungen und Begehren um Anpassung des Mietzinses an einen tiefe-
ren Referenzzinssatz müssen jeweils vor Beginn der Kündigungsfrist beim
Empfänger eintreffen.
Soll heissen das die KDG per Monatsende beim Vermieter sein muss.
Sprich mit dem Vermieter, evtl. drückt er ja ein Auge zu.
Fr, 02/06/2017 - 14:14
Petra Petrovic-Djokic
Wenn die Kündigung am 31.10.2016 nicht entgegengenommen wird, geht sie zur Post. Da bleibt sie max. 7 Tage. Wenn der Vermieter das Einschreiben erst am 04.11.2016 abholt, dann gilt das Datum als zugestellt - demnach zu spät. Ich würde jetzt schon kündigen, dann bist du auf der sicheren Seite.
Fr, 02/06/2017 - 14:14
Stefan Stutz
Falsch! Es gilt das Datum an dem das schreiben bei der Post abholbereit ist. Somit am folgetag. Hab es unglücklich formuliert betreffend Monatsende.
Wenn es eilt, kann die Kündigung auch persönlich gebracht werden und unterschreiben lassen.