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(Anonym):Guten Abend
Ich hätte eine kurze, rechtliche Frage. Meine Freundin arbeitet bis zum 30.11. in einem Spital im Schichtbetrieb. Per 1.12 hat sie intern eine neue Anstellung und kann bereits einen Monat früher wechseln, da es eine intere Mutation gegeben hat. (Ordentliche Kündigung wäre per 31.12. gewesen)
Darf sie nun von der alten Station noch zum Nachtdienst vom 30.11 auf den 1.12 eingeteilt werden?
Danke für eure Hilfe
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(Anonym):Guten Abend
Ich hätte eine kurze, rechtliche Frage. Meine Freundin arbeitet bis zum 30.11. in einem Spital im Schichtbetrieb. Per 1.12 hat sie intern eine neue Anstellung und kann bereits einen Monat früher wechseln, da es eine intere Mutation gegeben hat. (Ordentliche Kündigung wäre per 31.12. gewesen)
Darf sie nun von der alten Station noch zum Nachtdienst vom 30.11 auf den 1.12 eingeteilt werden?
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Kommentare
Mi, 10/10/2018 - 11:29
Robert Schweng
Jimmy Krasniqi Nachtdienst oder Spätdienst? Sofern 9 Stunden Ruhezeit vorhanden sind, ist es auch erlaubt.
Robert Schweng Ich würde hier auch auf ein "Ja" tendieren oder stimmt irgend etwas mit der internen Kommunikation dieser Firma nicht? ?
Andreas Thanner Tatsächlich muss streng genommen die wöchentliche Höchstarbeitszeit beachtet werden und zwar kummuliert, also für die gesamte Woche.
Aber ja, in 99,9999% der Fälle wird hier nichts geschehen.
Rene Loosli Sie wechselt ja intern und wenn das arbeitsgestz eingehalten wird ja !!!
Aber warum spricht mann nicht einfach mit dem vorgesetzten ??
Manuela Jud Ja solange sie dann erst am. 02.12 auf bei der neuen anstellung anfangen muss (ruhezeiten einhalten)