(Anonym):Guten Abend,
es geht um das Thema Kündigungsfrist im ersten Dienstjahr.
Ich habe mein aktuelles Arbeitsverhältnis zur Mitte des Monats begonnen
(10.08.2017). Im ersten Dienstjahr beträgt die Kündigungsfrist 1 Monat
jeweils auf Ende des Monats und ab dem 2. Dienstjahr dreiMonate.
Die Frage ist nun, welche Kündigungsfrist gilt, wenn ich die Kündigung im
Zeitraum zwischen 01. und 09. August einreiche. Endet das Arbeitsverhältnis
dann Ende September (Kündigungsfrist = 1 Monat im 1. Dienstjahr) oder Ende
November (Kündigungsfrist = 3 Monate ab dem 1. Dienstjahr) ?
Besten Dank vorab und viele Grüsse

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Kommentare

Robert Schweng

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Birgit Rechsteiner Nein. Wenn du auf 31.8.kündigst, dann sind es 3 Monate. Die Kündigung muss vor dem oder aller spàtestens am 31.8. Da sein, aber sonst egal wann du sie abgibst.

Cindy Zwyssig Oder du kündigst bis Ende Juli, dann kannst du per 1.9 eine neue Stelle antreten.

Andreas Thanner Diese Problematik, respektive Fragestellung, tritt in der Praxis häufig auf. Dabei verwechseln viele den Unterschied zwischen "Kündigungsabsicht" und "Kündigungsfrist". Das eine hängt mit dem anderen nicht zusammen.
Das Gesetz sieht vor, dass die Kündigungsfrist an dem Punkt festgemacht wird, an dem die Gegenpartei die Kündigung erhalten hat. Somit ist der KündigungsEMPFANG ausschlaggebend für die Kündigungsfrist. Der Empfang wird taggenau auf das Dienstjahr ausgerechnet. Wenn die/der Fragesteller/-in ein Arbeitsverhältnis also am 10.08.17 begonnen hat, dann kann sie/er bis zum 09.08.18 mit einer 1-monatigen Kündigungsfrist kündigen. Die Kündigung muss also am 09.08.18 beim Betrieb eingetroffen sein.
Die Kündigungsfrist hingegen beginnt erst am 01.09.! Der Zeitpunkt zwischen der ausgesprochenen Kündigung und der effektiven Kündigungsfrist wird wie ein ganz normales (ungekündigtes) Arbeitsverhältnis behandelt.
Fazit: Ja, wenn vor dem 10.08.18 gekündigt wird, gilt die Kündigung als im 1. Dienstjahr zugestellt und somit wird die 1-monatige Kündigungsfrist aktiv.

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