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(Anonym):Guten Abend
Darf man während der Urlaubswoche woanders arbeiten gehen?
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Kommentare
Mo, 17/09/2018 - 23:31
Robert Schweng
Armin Moser nei du kash chündigung übercho !
Andreas Thanner Nein. Das ist vom Gesetzgeber so nicht vorgesehen.
Kommt Ihr Arbeitgeber dem auf die Spur muss er Ihnen die Ferien rückwirkend streichen und Ihnen für diese Zeit einen Lohnabzug berechnen.
Haben Sie das Unternehmen zusätzlich konkurrenziert so können weitere personalrechtliche Konsequenzen folgen.