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(Anonym):Grüezi mitenand,
Ich arbeite in einem 2Schichtbetrieb, dass heisst, manchmal gibts Früh und
manchmal Spätschicht. Den grössten Teil, arbeite ich jedoch normal, dass
heisst, vom 7 bis 4. Ich würde nun gerne eine Weiterbildung beginnen und
könnte jedoch Freitags keine Abendshicht mehr machen. Kann mir mein
Arbeitgeber die Weiterbildung wirklich verbieten? Ich muss sagen, dass an
dieser Maschine sehr selten geschichtet wird, vlt höchstens 1 Monat im Jahr.
Gibts Gesetzestexte die das Regeln? Was würden Sie mir empfehlen?
LG
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(Anonym):Grüezi mitenand,
Ich arbeite in einem 2Schichtbetrieb, dass heisst, manchmal gibts Früh und
manchmal Spätschicht. Den grössten Teil, arbeite ich jedoch normal, dass
heisst, vom 7 bis 4. Ich würde nun gerne eine Weiterbildung beginnen und
könnte jedoch Freitags keine Abendshicht mehr machen. Kann mir mein
Arbeitgeber die Weiterbildung wirklich verbieten? Ich muss sagen, dass an
dieser Maschine sehr selten geschichtet wird, vlt höchstens 1 Monat im Jahr.
Gibts Gesetzestexte die das Regeln? Was würden Sie mir empfehlen?
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Kommentare
Mi, 21/08/2019 - 13:13
Robert Schweng
Birgit Rechsteiner Es ist so, dass der Arbeitgeber die Arbeitszeit bestimmt. Und er muss nicht auf deine Wünsche eingehen... Eine Weiterbildung verbieten aber darf er dir nicht..