(Anonym):Grüezi miteinander
Bitte veröffentlichen Sie meine Frage anonym:

"Gibt es in der Schweiz ein Gesetz, welches die Abgabe von EnergyDrink's
(z.B. RedBull) an Jugendliche UNTER 14 JAHREN verbietet?
Hintergrund dieser Frage: Ein Oberstufen-Lehrer ist während 18 Wochen in den
"Ferien" und schenkt seiner Klasse einen 24 - Träger EnergyDrinks mit
speziellem (Militäreinheits-)Logo. Dieses Geschenk wird von den
Aushilfslehrern konfisziert und weggeschlossen, dies unter dem Vorwand des
"Jugendschutzes". (Die Kinder befinden sich alle im 14. Lebensjahr, teilweise
haben sie jedoch den 14. Geburtstag noch nicht gefeiert...
Ist diese Handlung rechtens oder hat die Schulbehörde überreagiert?

P.S. Es ist mir bekannt, dass einige Läden eigene Altersregeln aufgestellt
haben, so z.B. SPAR; ebenfalls ist es mir bewusst, dass es wesentlich
gesündere Sachen gibt...
Im vorliegenden Fall geht es auch mehr um den symbolischen Wert dieses Drinks
bzw. um das spezielle Design der Dose."

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Kommentare

Robert Schweng

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Karina Grossenbacher Falls es an der Schule die Weisung gab keine Energy-Drinks an Jugendliche auszugeben ist es nicht überreagiert, sonst schon.
Es gibt kein Gesetz in der Schweiz das den Verkauf von Energy-Drinks an Kinder oder Jugendliche verbietet.
Einige Discounter haben aber vor Kurzem auf freiwilliger Basis eine Altersbegrenzung bei Energy-Drinks eingeführt und das kann auch eine Schule.

Cornelia Mäder Soweit ich weiss, gibt es noch keine gesetzliche Grundlage, es ist aber etwas am tun. Als Mutter bin ich der Meinung, dass Jugendliche auf gesündere Weisen zu Energie und Ausdauer kommen sollten. Ausserdem gibt es Energy-Getränke, wo diverse Warnungen auf der Dose aufgelistet sind. zB. nicht drinken bei Schwangerschaft, Herzbeschwerden, etc. also lieber Finger davon lassen.

Kurt Egli Wie bereits erwähnt, gibt es kein Gesetz das die Abgabe solcher Getränke an Kinder und Jugendliche verbietet.
Im Schulreglement könnte jedoch eine rechtliche Grundlage für eine solche Konfiszierung verankert sein.
Die konfiszierten Getränke sind dem ursprünglichen Eigentümer aber auf jeden Fall wieder auszuhändigen oder zu ersetzen!

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