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(Anonym):Grüezi ,
Ich wohne an eine Privatstrasse ohne öffentliches wegrecht. Die Gemeinde erwartet aber trotzdem dass wir für niemanden die weg sperren und hat auf eigen initiatief ohne unsere einwilligung auf mein privatgrundstück ein strasselanterne zu Sicherheit hingestellt. Diese ist für meine Nachbar ein Problem und er klebt die Deckel ab mit kleberband so das kaum noch licht scheint. Ich möchte dass er da mit auf hört und Frage mich ab was ich hiergegen tun kann?
Z.b. Grundstückverbot?
Er hat ein Fuss und Fahrwegrecht auf die Strasse, die Laterne steht aber im mein Garten auf 40 cm von der Strasse entfernt.
Danke viel mal in voraus.
Mit freundlichen Grüsse
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(Anonym):Grüezi ,
Ich wohne an eine Privatstrasse ohne öffentliches wegrecht. Die Gemeinde erwartet aber trotzdem dass wir für niemanden die weg sperren und hat auf eigen initiatief ohne unsere einwilligung auf mein privatgrundstück ein strasselanterne zu Sicherheit hingestellt. Diese ist für meine Nachbar ein Problem und er klebt die Deckel ab mit kleberband so das kaum noch licht scheint. Ich möchte dass er da mit auf hört und Frage mich ab was ich hiergegen tun kann?
Z.b. Grundstückverbot?
Er hat ein Fuss und Fahrwegrecht auf die Strasse, die Laterne steht aber im mein Garten auf 40 cm von der Strasse entfernt.
Danke viel mal in voraus.
Mit freundlichen Grüsse
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Kommentare
Mo, 11/03/2019 - 08:33
Robert Schweng
Martin Kaiser Hat ihr Grundstück eine Umfriedung? Wenn ja, wäre das ein Hausfriedensbruch. Ich würde schriftlich ihren Nachbar verbieten das Grundstück zu betreten und bei Missachtung mit rechtlichen Schritten drohen.
Auf welcher Grundlage hat die Gemeinde auf ihrem Privatgrundstück die Laterne hingestellt? Wo nimmt die Gemeinde das Recht her, ihnen zu sagen, dass die Strasse für andere frei zu halten?
Siegfried Messidat Einfach mal zum Grundbuchamt gehen und dort Einsicht in die Unterlagen mit einer Anschrift verlangen.
Dort müsste den Weg - wenn vorhanden - eingezeichnet sein
Robert Schweng FS:
Danke viel mal für Ihr Antwort. Beim Strasselanterne hat es kein umfriedung
leider. Strasse sollte nach Vollendung von de Neubau des Häuser Nachhinein
im Grundbuch als öffentlich eingetragen worden. Dies würde vergessen und
auch wir als Käufer und alle anderen sind da nicht über informiert. Die
Gemeinde hat dann entschlossen dass solange wir niemanden den weg sperren sie
es als privatweg bestehen lassen. Ich habe gerade ein eingeschrieben Brief
abgeschickt mit Grundstück Verbot.. giltt dass dann trotzdem wann die
Strasselanterne nicht ein umfriedung hat? Freundliche Grüsse