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(Anonym):Geteiltes Sorgerecht Wie sieht es da aus mit der Betreuung ist der Vater verpflichtet wenn möglich wenn er frei hat z. B. Auf sein Kind aufzupassen wenn die Mutter arbeiten muss und niemand anderen an diesem Tag hat? Oder muss er sich nur an die vereinbarten Zeiten halten alle 14tage dies auch nicht regelmässig geschieht? Falls nicht wie regelt man die Betreuung des Kindes wen man im Existensminimum lebt.. Aufs Sozialamt? Besten Dank zum Voraus!
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(Anonym):Geteiltes Sorgerecht Wie sieht es da aus mit der Betreuung ist der Vater verpflichtet wenn möglich wenn er frei hat z. B. Auf sein Kind aufzupassen wenn die Mutter arbeiten muss und niemand anderen an diesem Tag hat? Oder muss er sich nur an die vereinbarten Zeiten halten alle 14tage dies auch nicht regelmässig geschieht? Falls nicht wie regelt man die Betreuung des Kindes wen man im Existensminimum lebt.. Aufs Sozialamt? Besten Dank zum Voraus!
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Kommentare
Do, 09/11/2017 - 15:51
Walter Büchi
wenn sich die eltern nicht über das besuchsrecht des gemeinsamen kindes einigen können, empfiehlt sich die errichtung einer besuchsrechtsbeistandschaft nach art. 308 abs. 2 zgb.
http://www.rwi.uzh.ch/elt-lst-buechler/famr/kindesschutz/de/html/kschutz...
Do, 09/11/2017 - 17:42
Pati Rychener
Eine andere Möglichkeit ohne die KESB wäre es vielleicht über eine Mediaton zu versuchen. Das signalisiert schon mal Kompromissbereitschaft für weitere nächste Schritte. Wünsche ihnen viel Kraft!
Do, 09/11/2017 - 21:14
Robert Schweng
An die Fragestellerin:
Das neue Unterhaltsgesetz seit Anfang 2017 könnte noch hier ein Ansatz sein:
"Künftig werden die Kosten für die Kinderbetreuung durch den betreuenden Elternteil bei der Bemessung des Unterhaltsbeitrags für das Kind berücksichtigt."
https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-i...
Do, 09/11/2017 - 21:33
Robert Schweng
Habe die Fragestellerin gerade auf PN. Sie bedankt sich ♥ lich für die bisherigen Tipps. 😊
So, 12/11/2017 - 23:53
Sandra Schnelli-Kehrli
verpflichten kann man ihn nicht
So, 12/11/2017 - 23:55
Sandra Schnelli-Kehrli
persönliche meinung; eine beistandhaft macht auch keinen sinn wenn er an seinem freien tag nicjt aufs kind schauen kann/ will weil ein beistand wie auch die kesb können ihn dazu nicht zwingen