(Anonym):Geteiltes Sorgerecht Wie sieht es da aus mit der Betreuung ist der Vater verpflichtet wenn möglich wenn er frei hat z. B. Auf sein Kind aufzupassen wenn die Mutter arbeiten muss und niemand anderen an diesem Tag hat? Oder muss er sich nur an die vereinbarten Zeiten halten alle 14tage dies auch nicht regelmässig geschieht? Falls nicht wie regelt man die Betreuung des Kindes wen man im Existensminimum lebt.. Aufs Sozialamt? Besten Dank zum Voraus!

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Kommentare

Walter Büchi

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wenn sich die eltern nicht über das besuchsrecht des gemeinsamen kindes einigen können, empfiehlt sich die errichtung einer besuchsrechtsbeistandschaft nach art. 308 abs. 2 zgb.
http://www.rwi.uzh.ch/elt-lst-buechler/famr/kindesschutz/de/html/kschutz...

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Pati Rychener

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Eine andere Möglichkeit ohne die KESB wäre es vielleicht über eine Mediaton zu versuchen. Das signalisiert schon mal Kompromissbereitschaft für weitere nächste Schritte. Wünsche ihnen viel Kraft!

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Robert Schweng

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An die Fragestellerin:
Das neue Unterhaltsgesetz seit Anfang 2017 könnte noch hier ein Ansatz sein:
"Künftig werden die Kosten für die Kinderbetreuung durch den betreuenden Elternteil bei der Bemessung des Unterhaltsbeitrags für das Kind berücksichtigt."
https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-i...

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Robert Schweng

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Habe die Fragestellerin gerade auf PN. Sie bedankt sich ♥ lich für die bisherigen Tipps. 😊

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Sandra Schnelli-Kehrli

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verpflichten kann man ihn nicht

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Sandra Schnelli-Kehrli

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persönliche meinung; eine beistandhaft macht auch keinen sinn wenn er an seinem freien tag nicjt aufs kind schauen kann/ will weil ein beistand wie auch die kesb können ihn dazu nicht zwingen

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