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(Anonym):Geteiltes Sorgerecht: aufenthaltsrecht bei der Mutter. Im Scheidungsurteil wurde festgehalten, dass das Kind jedes 2. Wochenende beim Vater verbringt. Das 15.jährige Kind möchte aber nicht mehr hingehen. Inwiefern ist das Kind dazu verpflichtet?
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(Anonym):Geteiltes Sorgerecht: aufenthaltsrecht bei der Mutter. Im Scheidungsurteil wurde festgehalten, dass das Kind jedes 2. Wochenende beim Vater verbringt. Das 15.jährige Kind möchte aber nicht mehr hingehen. Inwiefern ist das Kind dazu verpflichtet?
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Kommentare
Di, 06/11/2018 - 17:35
root
Birgit Rechsteiner Beim Scheidungsurteil geht es nach meiner Meinung nach wirklich um Pflichten - die eine Seite ist in der Pflicht zu zahlen, die andere ist in der Pflicht das Kind ab zu geben etc. d.h. beides ist gleich Durchsetzungswürdig...
Wenn das Kind nicht mehr will, sollte es allenfalls selbst das Gespräch mit dem Vater suchen - er kann aber darauf bestehen, dass das Kind kommt! Und da das Kind noch Minderjährig ist und die Mutter bestimmt, wo sich das Kind aufhält, hat sie auch das Kind zum Vater zu zwingen!
Nikola Mandic Ich glaube mir 15 jahren kann das kind selbst entscheiden. Anwalt ider kesb zu rate ziehen. Evtl. Vor gericht neu beurteilen lassen, da das kind sicher auch befragt wird.
Aber vorher sicherlich das gespräch mit dem vater suchen vielleicht gibts eine andere lösung.
Tatiana Chamina Das Kind darf in diesem Alter selbst entscheiden
Armin Moser Dörfet Ching hüt numä da machä waas wönt ?
Mirjam Locher-Heuberger Es kann nicht gezwungen werden. Grad ab diesem Alter haben sie grosses Mitspracherecht. Die Mutter ist jedoch angehalten, das Kind zu ermutigen, zum Vater zu gehen. Mit Gewalt soll und DARF das nicht durchgesetzt werden. Und: Der Vater darf nicht als Reaktion darauf die Zahlungen einstellen! Das Besuchsrecht ist nicht verknüpft mit den Kindesunterhaltszahlungen.
Ich würde versuchen, eine neue Besuchsregelung mit dem Kind zusammen zu erarbeiten.
https://www.tagblatt.ch/ostschweiz/frauenfeld-munchwilen/trennungen-kind...