(Anonym):Gehört eine Baumfällung mit zur Baumpflege wo ich als Pächter zu verpflichtet bin, oder zu den Aufgaben der Verwaltung?
Es handelt sich um Bäume wo Gefahr von ausgeht.

Wäre schön wenn wer helfen kann

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Kommentare

Armin Moser

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da ish d uufgob vo der verwaltig u nöd vom Mieter!

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Andreas Georg

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Eine Baumfällung ist nach meiner Ansicht klare Aufgabe der Verwaltung. Sie muss den Auftrag erteilen und ev das OK der Eigentümergemeinschaft einholen. Auf keinen Fall ohne Auftrag zur Säge greifen....

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Walter Büchi

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handelt es sich um eine pacht, die unter den regeln des bundesgesetzes über die landwirtschaftliche pacht steht oder um eine pacht, die unter den regeln des obligationenrechts (art. 275 ff.).
wenn der baum eine gefahr darstellt muss die fällung m.e vom verpächter bezahlt werden.

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