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(Anonym):Güezi miteinander, Darf die Gemeinde mein Data (Name, Adresse und Alter
meinen Kinder weiter geben an einen Spielgruppe um mich zu kontaktieren ohne mein Einverständnis?
Und kann ich verlangen dass die Gemeinde dass nicht mehr macht?
Danke im voraus, mit freundliche grüsse
Bewertung:
(1 Stimme)
(Anonym):Güezi miteinander, Darf die Gemeinde mein Data (Name, Adresse und Alter
meinen Kinder weiter geben an einen Spielgruppe um mich zu kontaktieren ohne mein Einverständnis?
Und kann ich verlangen dass die Gemeinde dass nicht mehr macht?
Danke im voraus, mit freundliche grüsse
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Kommentare
Mi, 27/03/2019 - 16:03
Robert Schweng
Karina Grossenbacher Woher weisst Du das die Gemeinde die Namen und Adressen deiner Kinder weitergegeben hat??
Robert Schweng Welche Gemeinde und wer hat die Daten warum weitergegeben?
Diese Frage lässt mehr offen, als man sie beantworten könnte.
Die Fragestellerin kann aber gerne Rückantworten, indem sie ihre Frage auf AWRI kommentiert. 😉
Robert Schweng FS:
Ich habe die Gemeinde telefoniert. Sie haben bestätigt meinen Daten weiter
gegeben zu haben und dass sie finden dass recht dazu zu haben weil sie
vertraglich mit diese Spielgruppe Abmachungen haben. Ich möchte dass lieber
nicht mehr weil es schön mehrmals passiert ist, ich weiss nur nicht was
darüber gesetzlich vorgeschrieben ist. Danke im voraus!
Walter Büchi ja.
unter bestimmten voraussetzungen sind die einwohnerkontrollen befugt oder sogar verpflichtet, daten an privatpersonen oder organisationen herauszugeben.
der datenschutz sieht dabei ein abgestuftes system vor:
danach dürfen einwohnerkontrollen auf gesuch hin namen, vornamen, adresse, datum von zu- und wegzug sowie gegebenenfalls den beruf einer person ohne einschränkung bekanntgeben.
bei angaben über zuzugs- oder wegzugsort, geburtsdatum, geschlecht, zivilstand und heimatort müssen die behörden hingegen darauf beharren, dass ein «berechtigtes interesse» glaubhaft gemacht wird - zum beispiel die nachforschung nach dem verbleib eines ehemaligen klassenkameraden. reine neugier reicht nicht.
wer noch mehr daten will, muss sogar ein besonders schützenswertes interesse, wie zum beispiel eine nahe verwandschaft nachweisen können.