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(Anonym):Frage zum Wechsel bei Krankenkassen
Folgende Ausgangslage:
Eine Krankenkasse ist im Besitz von Verlustscheinen. Sämtliche laufenden Forderungen sind beglichen, keine weiteren Ausstände vorhanden. Versicherungsnehmer wollte die Grundversicherung wechseln. Krankenkasse unterband den Wechsel mit der Begründung, es seien noch Verlustscheine vorhanden.
Frage: Kann der Versicherungswechsel aufgrund von Verlustsscheinen unterbunden werden?
Bitte gerne mit rechtlicher Belehrung.
Vielen Dank im Voraus.
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(Anonym):Frage zum Wechsel bei Krankenkassen
Folgende Ausgangslage:
Eine Krankenkasse ist im Besitz von Verlustscheinen. Sämtliche laufenden Forderungen sind beglichen, keine weiteren Ausstände vorhanden. Versicherungsnehmer wollte die Grundversicherung wechseln. Krankenkasse unterband den Wechsel mit der Begründung, es seien noch Verlustscheine vorhanden.
Frage: Kann der Versicherungswechsel aufgrund von Verlustsscheinen unterbunden werden?
Bitte gerne mit rechtlicher Belehrung.
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Kommentare
So, 03/02/2019 - 18:41
Robert Schweng
Christian Oberhänsli "Der Versicherer und die versicherte Person kommen nicht voneinander los, solange die Schulden bestehen. Sie kann die Versicherung erst dann wieder wechseln, wenn sie die ausstehenden Prämien, Kostenbeteiligungen, Verzugszinsen und Betreibungskosten vollständig bezahlt hat."
Art. 64a Abs. 6 KVG.
Armin Moser JA. Mit Schuldä chasch nid Wechslä !
Colette Rudin Eveline Gutmann bitte nicht irgendwelche Vermutungen äussern, wenn man die Gesetzesgrundlage nicht kennt!!! Nein sie kann NICHT wechseln.
Lesen Sie bitte zuerst das KVG bevor sie solche falschen Antworten geben.