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(Anonym):Frage:
Ein Mitarbeiter aus Ungarn hat einen befristeten Vertrag von 6 Monaten.
Aus familiären Gründen muss er für zwei Monate nach Hause reisen.
Werden die bezahlten Ferien nach den 6 Monaten berechnet, oder nach der Zeit in der Lohn bezahlt wurde? 🤔
Danke für die Auskunft.
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(Anonym):Frage:
Ein Mitarbeiter aus Ungarn hat einen befristeten Vertrag von 6 Monaten.
Aus familiären Gründen muss er für zwei Monate nach Hause reisen.
Werden die bezahlten Ferien nach den 6 Monaten berechnet, oder nach der Zeit in der Lohn bezahlt wurde? 🤔
Danke für die Auskunft.
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Kommentare
Mi, 06/11/2019 - 14:25
Robert Schweng
Martin Kaiser Bei einem Arbeitsvertrag von sechs Monaten sind zwingend zwei Wochen Ferien fällig (bei einem GAV kann es auch mehr sein).
Ferien dürfen grundsätzlich nicht ausbezahlt werden.
Was hat der Ferienbezug mit der Lohnzahlung zu tun?
Daniela Müller Die Ferien werden nach Anstelldauer berechnet, kann er die 6 Monate nicht einhalten wird pro Rata gerechnet.