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(Anonym):Frage:
Ein Mieter hat über Monate seine Wohnung zu Wucherpreisen weitermietet.
Dem Eigentümer bzw. der Verwaltung wurde das nicht gemeldet.
Ich bin der Meinung, der Differenzbetrag steht dem Eigentümer zu!
Sehe ich das richtig....?
Danke.
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(Anonym):Frage:
Ein Mieter hat über Monate seine Wohnung zu Wucherpreisen weitermietet.
Dem Eigentümer bzw. der Verwaltung wurde das nicht gemeldet.
Ich bin der Meinung, der Differenzbetrag steht dem Eigentümer zu!
Sehe ich das richtig....?
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Kommentare
Mi, 12/09/2018 - 17:38
Robert Schweng
Birgit Rechsteiner nein. Eigentlich steht der Differenzbetrag dem Mieter - also dem Untermieter zu, der Wucherpreise bezahlen musste...
Werner M. Rohr Es geht hierbei um eine Untervermietung und dazu gibt es klare Regeln: Eine Untervermietung ist grundsätzlich erlaubt und darf vom Eigentümer nicht generell verboten. Trotzdem ist der Eigentümer darüber zu informieren und wenn ihm dabei wesentliche Nachteile entstehen, so kann er die Untervermietung von Fall zu Fall ablehnen. Der Hauptmieter steht dem Vermieter (z.B. b ei Schäden usw.) in der Verantwortung. Der Mietzins für den Untermieter für eine die ganze Wohnung kann 10% über dem vom Eigentümer verlangten Zins liegen, bei einer vom Mieter gestellten Möblierung bis 20%. Detaillierte Informationen und Musterverträge für eine Untermiete sind im Internet beispielsweise unter Mieterverband, Beobachter, Comparis und vielen mehr zu finden.
Walter Büchi ja. gem. BGE 4A_594/2012 ist das richtig!
"Der Vermieter hat nach den Regeln über die Geschäftsführung ohne Auftrag Anspruch auf den missbräuchlichen Teil der Untermiete, wenn er vom Hauptmieter auf Nachfrage über die tatsächliche Höhe der Untermiete getäuscht wurde."
https://www.mietrecht.ch/db/entscheide_show.php?id=1753