(Anonym):Frage Arbeitslosenkasse + Einstelltage: Muss der Entscheid über Einstelltage von der ALK in Form einer Verfügung kommuniziert werden oder muss der Versicherte bei der ALK nachfragen, um eine Begründung zu erhalten, weshalb nur ein Bruchteil der 70% ausbezahlt wurden? Die Frage betrifft nicht die Rechtmässigkeit der Verfügung, sondern nur die Kommunikationspflicht der Kasse (also konkret ob diese Info eine Hol- oder Bringschuld darstellt). Besten Dank im Voraus

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Kommentare

Robert Schweng

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Melina Casagrande Die Einstelltage werden durchs RAV erteilt und auch mitgeteilt.

Andreas Thanner Ja, die ALK muss eine einsprachefähige Verfügung erlassen und diese Mitteilen. Ohne Ihre Stellungnahme können keine Taggelder gekürzt werden (Recht auf Gehör).
Jetzt kann es natürlich passieren, dass Menschen Fehler machen und Ihnen die Verfügung nicht zugestellt wurde. Einfach anrufen und danach fragen.

Andreas Thanner https://www.zg.ch/behoerden/volkswirtschaftsdirektion/arbeitslosenkasse/...

Walter Büchi einstelltage werden dem arbeitslosen in einer schriftlichen, begründeten verfügung mitgeteilt. dagegen kann man innert 30 tagen einsprache erheben.
ein abschlägiger entscheid kann ans zuständige kantonale gericht weitergezogen werden.
letzte instanz ist die sozialrechtliche abteilung des bundesgerichts in luzern.

Sybille Rellstab Einstelltage werden direkt nach der Verfügung (muss in schriftlicher Form zugestellt werden) bei der nächsten auszahlung in abzug gebracht. Auf der Abrechnung selber sieht man warum weniger taggelder ausbezahlt wurden. Rechtliches gehör nutzen, einstelltage werden trotzdem vorsorglich abgezogen. Ev handelt es sich nicht um Einstelltage, sondern wartetage. Die hat fast jeder zu beginn einer Rahmenfrist. Diese werden nicht verfügt, sondern einfach abgezogen.

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