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(Anonym):Folgender Sachverhalt:
Mein Partner hat einen Sohn 7j und ist seit 2016 geschieden. Also noch mit dem alten Gesetz. D.h er bezahlt in etwa 700.- monatlich für seinen Sohn und etwa 800.- nachehelichen Unterhalt. Sorgerecht ist geteilt, obhut liegt bei der Kindsmutter. Vielleicht auch umgekehrt. Ab dem 1.2017 ist es ja neu mit Betreuungsunterhalt geregelt. So jetzt hat im 2018 die Exfrau wieder geheiratet und ein Kind bekommen, wegen diesem Kind hat sie aufgehört zu arbeiten. Früher wäre der nacheheliche Unterhalt weggefallen. Mit dem neuen Gesetz muss er ja doch Betreuungsunterhalt bezahlen. Er hat einen Anwalt kontaktiert und der meinte, er müsse fast gleichviel weiter bezahlen wegen dem neuen Gesetz. Desshalb hat mein Partner es so belassen. Ich kann fast nicht glauben, dass er doch noch so viel bezahlen muss, obwohl die Exfrau eine neue Familie gegründet hat und die Arbeit aufgegeben hat, wegen dem Baby.
Stimmt das wirklich so, wie es der Anwalt gesagt hat? Und kennt vielleicht jemand einen guten Anwalt?
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(Anonym):Folgender Sachverhalt:
Mein Partner hat einen Sohn 7j und ist seit 2016 geschieden. Also noch mit dem alten Gesetz. D.h er bezahlt in etwa 700.- monatlich für seinen Sohn und etwa 800.- nachehelichen Unterhalt. Sorgerecht ist geteilt, obhut liegt bei der Kindsmutter. Vielleicht auch umgekehrt. Ab dem 1.2017 ist es ja neu mit Betreuungsunterhalt geregelt. So jetzt hat im 2018 die Exfrau wieder geheiratet und ein Kind bekommen, wegen diesem Kind hat sie aufgehört zu arbeiten. Früher wäre der nacheheliche Unterhalt weggefallen. Mit dem neuen Gesetz muss er ja doch Betreuungsunterhalt bezahlen. Er hat einen Anwalt kontaktiert und der meinte, er müsse fast gleichviel weiter bezahlen wegen dem neuen Gesetz. Desshalb hat mein Partner es so belassen. Ich kann fast nicht glauben, dass er doch noch so viel bezahlen muss, obwohl die Exfrau eine neue Familie gegründet hat und die Arbeit aufgegeben hat, wegen dem Baby.
Stimmt das wirklich so, wie es der Anwalt gesagt hat? Und kennt vielleicht jemand einen guten Anwalt?
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Kommentare
Do, 28/03/2019 - 22:31
Robert Schweng
Sabrina Zumbach-Messer ich würde es neu berechnen lassen, da der sohn 7 jahre alt ist, müsste die ex nach neuem bundesgerichtsbeschluss 50% arbeiten gehen. da sie verheiratet ist, kann ihr neuer mann für sie aufkommen.