(Anonym):Folgende Situation - in einer Bar gerieten sich Sicherheitspersonal und ein Trupp Gäste in die Haare. Die Polizei hat dem Sicherheitspersonal daraufhin ein Aufenthalts-/ Arbeitsverbot erteilt. Gem. welcher Rechtsgrundlage haben die das Verbot erteilen dürfen? Artikel wennn möglich! finde selbst leider nichts passendes.

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Kommentare

Beat Weissen

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Polizeigesetze sind kantonal und von (evtl.) Gemeinde zu Gemeinde verschieden. Auch variieren die entsprechenden Kompetenzen.

Es ist also nötig, die Gemeinde zu wissen und die "Art der Polizei" (Kanons-/Stadt-/Regional-/Gemeindepolizei).

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Robert Schweng

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Der Fragesteller soll mir bitte die Frage von Beat Weissen per PN beantworten. Dankeschön 😊

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Andreas Georg

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Den Gesetzesparagraphen kenne ich nicht direkt. Was ich aber weiss. Es gibt die Möglichkeit von Rayonverboten. Diese werde häufig angewandt bei Gewaltedkalationen oder bei häuslicher Gewalt. Polizei kann so Leute aus einem bestimmten Gebiet ausweisen. Das Ganze ist an Fristen gebunden. Dorr hört dann mein Latein auch auf.

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