(Anonym):Ferien im Teilzeitpensum: Die üblichen freien Tage müssen als Ferientage bezogen werden. Fällt jedoch ein Feiertag auf einen üblichen freien Tag, hat man Pech gehabt. Richtig so? Würde mich über Quellen freuen. Finde nur Infos zu Anzahl Ferientage im Teilzeitpensum. Danke

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Kommentare

Robert Schweng

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Kurt Egli Da gibt es grds. 2 Varianten:
Variante 1: fixe Arbeitstage mit vollen Sollstunden und gekürztem Feriensaldo
Variante 2: 5 Arbeitstage zu reduzierten Sollstunden und dementsprechend volle Anzahl Ferientage.
Ist bei Variante 1 ein Feiertag an einem freien Tag, Pech gehabt, ist er an einem Arbeitstag wird die volle Sollzeit gutgeschrieben.
Bei Variante 2 wird an jedem Feiertag die Sollzeit gutgeschrieben, aufs Jahr gehts so wieder auf.
Das ist ja eigentlch auch logisch, sonst hätten Sie bei Variante 1 ja dann jedes Jahr einiges an "Überzeit" die nur aus Feiertagsgeschenken resultiert.

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