Sie sind noch nicht auf AWRI angemeldet!
Falls sie noch nicht Mitglied sind, treten Sie unserer Facebook Gruppe Rechtsforum Schweiz bei.
Anmelden über Facebook
Mit Email Adresse anmelden
(Anonym):Es ist möglich einen Mietvertrag für ein Haus im GB vorzumerken, das weiss ich.
Nun zur Frage:
E bewohnt ein Haus im aktuellen Wert von 2 Millionen und bezahlt dafür 2300.-
Das Haus steht im Besitz der G Grossmutter von E, daher der attraktive Mietzins.
Diese lässt nun einen Mietvertrag für das Haus im GB festhalten und möchte regeln dass E auch nach ihrem Dahinschied weiter im Haus wohnen kann.
G hat 2 Söhne. Den A und den B (Vater vom A)
B ist vorverstorben.
Was passiert nun im Erbfall mit der Dienstbarkeit im GB?
Erbberechtig an der Liegenschaft sind A und E je zu 50% (E erbt den Anteil von B)
Angenommen A möchte nun seine 1 Mio ausbezahlt haben aber E kann das nicht stemmen (Hypo etc)
Wie wird für die Erbteilung der Wert des Hauses berechnet?
Mit der eingetragenen Dienstbarkeit ist es ja sicherlich deutlich weniger Wert als die 2 Mio, da ein neuner Besitzer ja den Mieter zu den gleichen Konditionen übernehmen müsste.
Wird E nun zu 50% am "neuen" Wert von angenommen 600K beteiligt?
Kann E mit der Herabsetzungsklage seinen Pflichtteil am Hauswert vor der Eintragung geltend machen?
Bewertung:
Noch keine Bewertungen vorhanden
(Anonym):Es ist möglich einen Mietvertrag für ein Haus im GB vorzumerken, das weiss ich.
Nun zur Frage:
E bewohnt ein Haus im aktuellen Wert von 2 Millionen und bezahlt dafür 2300.-
Das Haus steht im Besitz der G Grossmutter von E, daher der attraktive Mietzins.
Diese lässt nun einen Mietvertrag für das Haus im GB festhalten und möchte regeln dass E auch nach ihrem Dahinschied weiter im Haus wohnen kann.
G hat 2 Söhne. Den A und den B (Vater vom A)
B ist vorverstorben.
Was passiert nun im Erbfall mit der Dienstbarkeit im GB?
Erbberechtig an der Liegenschaft sind A und E je zu 50% (E erbt den Anteil von B)
Angenommen A möchte nun seine 1 Mio ausbezahlt haben aber E kann das nicht stemmen (Hypo etc)
Wie wird für die Erbteilung der Wert des Hauses berechnet?
Mit der eingetragenen Dienstbarkeit ist es ja sicherlich deutlich weniger Wert als die 2 Mio, da ein neuner Besitzer ja den Mieter zu den gleichen Konditionen übernehmen müsste.
Wird E nun zu 50% am "neuen" Wert von angenommen 600K beteiligt?
Kann E mit der Herabsetzungsklage seinen Pflichtteil am Hauswert vor der Eintragung geltend machen?
Ansichten:
Archiv
- Juli 2015 (18)
- August 2015 (18)
- September 2015 (19)
- Oktober 2015 (18)
- November 2015 (27)
- ‹ vorherige Seite
- 2 of 12
- nächste Seite ›
Kommentare
Fr, 26/01/2018 - 16:59
Armin Moser
Wen die äs huus händ für 2 mio, den söttet sie besser an awaut odr än treuhänder näh!
Fr, 26/01/2018 - 23:18
Jampa Allenspach
Sa, 27/01/2018 - 03:36
Robert Schweng
Jampa Allenspach Herr Moser hat im Gegensatz zu Ihnen auf diesen Thread geantwortet! 😉
So, 04/02/2018 - 17:00
Dominique Treskavec
m.e. etwas naiv einen streitwert von 2 millionen in einem laienforum lösen zu wollen, sorry... oder zahlt ihm hinterher jemand seinen verlust hier...????