(Anonym):Es geht um, das mein Mann ( seit August 2018. ist in die Schweiz und kommt
aus dritte Land mit Bewiligung B) arbeitet seit 01.09.2018 in Bau Firma als
Fliesenleger hat ein Kündigung bekommen und arbeitet noch bis ende März.
Problem liegt im fehlenden Monatslohn- Februar ???
An Frage wieso Lohn ist nicht überwiest, der Arbeitgeber hat meinen Mann
geantwortet so: " Kannst du mich umbri gen, aber Geld ich habe keine"- ende
Zitat
MEINE FRAGE IST WO, WIE, WAS WIR KÖNNEN/DARFEN MACHEN ???, bevor der
Arbeitgeber Konkurs eröffne ( Unsere Meinung ).
Betrieben, Anwalt oder gibt's andere Weg ?
Wir sind skeptisch auch noch, ob der Arbeitgeber AHV/IV, BVG und andere
Abzüge bezahlt hat?
Mein Mann darf nicht Arbeitsplatz verlassen ( Kündigungsfrist bis ende
März)...oder ?

Vielen Dank für jede Hilfe

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Kommentare

Robert Schweng

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Walter Büchi arbeitsrechtliche streitigkeiten sind mit einer klage / schlichtungsgesuch beim dafür zuständigen friedensrichteramt anhängig zu machen. diese klage / schlichtungsverfahren können ausser am wohnsitz des/der beklagten auch am ort, an dem der/die arbeitnehmende gewöhnlich seine/ihre arbeit verrichtet, eingeleitet werden.
übersteigt der gesamtstreitwert («geldforderungen brutto» und «andere forderungen») den betrag von 30 000 franken nicht, ist das gerichtsverfahren kostenlos.
zu beachten ist, dass auch zeugnisse und arbeitsbestätigungen einen streitwert haben (in der regel höchstens 1 monatslohn).

Armin Moser In St.Gallen wär da diä richtig Ställ
https://www.gerichte.sg.ch/home/gericht/schlichtungsbehoerden/schlichtun...

Susan Keusch Kein Geld, keine Arbeit!

Birgit Rechsteiner https://www.jobundkarriereblog.ch/was-tun-wenn-der-arbeitgeber-den-lohn-...
guck dir das an. Nicht mehr arbeiten gehen geht auch nicht...

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