(Anonym):Eine Person hat eine polizeiliche Wegweisung erhalten und hat trotz dieser Wegweisung eine Wohnung betreten, welche er nicht hätte betreten dürfen. Ich habe die Polizei angerufen und die Person ist daraufhin zum Anwalt geflüchtet und konnte bewirken, dass die Wegweisung ein paar stunden später aufgehoben wurde. Zum "Tatzeitpunkt" war die Wegweisung noch nicht aufgehoben und es gibt Beweisbilder, dass die Person die Wohnung betreten hat.
Kann man nun diese Person anzeigen?

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Kommentare

Robert Schweng

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Walter Büchi sie können die person wegen ungehorsams gg. amtl. verfügung (stgb art. 292) anzeigen,
wenn in der verfügung auf die strafandrohung hingewiesen wurde.
da es sich dabei um ein offizaldelikt handelt, müsste die polzei selbständig aktiv werden.

ebenfalls denkbar wäre eine anzeige wegen hausfriedensbruch (stgb art. 186).

Martin Kaiser Walter Büchi eigentlich kann nur die Polizei eine Anzeige machen (verfügende Behörde).

Walter Büchi Martin Kaiser das ist richtig.
bei hausfriedensbruch handelt es jedoch sich um ein sogenanntes antragsdelikt.
d.h. der staat verfolgt die tat also nicht von sich aus, sondern wird erst auf antrag des hausberechtigten tätig.

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