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(Anonym):Eine Frage:Wir sind jetzt seit fast 2 Jahren weg von Goldach.Nun ist letzte Woche von der alten Wohnung eine Nebenabrechnung gekommen von fast 400.- Fr..Müssen wir diesen Betrag tatsächlich noch nachbezahlen auch wenn wir dort schon fast 2 Jahren weg sind?
Danke
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(Anonym):Eine Frage:Wir sind jetzt seit fast 2 Jahren weg von Goldach.Nun ist letzte Woche von der alten Wohnung eine Nebenabrechnung gekommen von fast 400.- Fr..Müssen wir diesen Betrag tatsächlich noch nachbezahlen auch wenn wir dort schon fast 2 Jahren weg sind?
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Kommentare
So, 26/11/2017 - 15:47
Laura Viglino-Rychener
Ja, bis 5 Johr spöter chönnets da schicke han i gmeint.
So, 26/11/2017 - 17:05
Robert Schweng
Guten Abend.
Bis zu 5 Jahre rückwirkend können die Nebenkosten gefordert werden.
Hier finden Sie einen weiteren Beitrag dazu.
https://awri.ch/content/mietvertrag-nebenkosten-gr%C3%BCezi-und-hallo-au...
So, 26/11/2017 - 18:02
Walter Büchi
(art 257b abs. 2) der mieter kann vom vermieter einsicht in die belege verlangen.
http://www.mietrecht.ch/db/gesetze_show.php?ArtNr=257b&Gesetz=OR