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(Anonym):Ein Bekannter wurde schon öfters beim schwarz Fahren erwischt es kam eine Busse von 300.- vom er hat die nicht bezahlt jetzt hätte er das Geld aber es wurde schon ans Haftvollzug weitergeleitet.
Seine Frage kann er noch den Betrag zahlen? Obwohl es weitergeleitet
Besten Dank
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(Anonym):Ein Bekannter wurde schon öfters beim schwarz Fahren erwischt es kam eine Busse von 300.- vom er hat die nicht bezahlt jetzt hätte er das Geld aber es wurde schon ans Haftvollzug weitergeleitet.
Seine Frage kann er noch den Betrag zahlen? Obwohl es weitergeleitet
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Kommentare
Mi, 12/12/2018 - 13:01
Robert Schweng
Thomas Berger Ja, da cha er. Er mue da eifach bis zum Haftantritt zahlt ha.👍✌️
Martin Kaiser Birgit Rechsteiner Die Zuschläge der Transportunternehmen werden sicher nicht in Haft umgewandelt, das sind eben keine Bussen. Diese können nur durch Staatsanwaltschaft oder Gericht erlassen werden.
Marco Peter Und wie das in Haft umgewandelt werden kann, sbb ganz sicher da die Staatlich sind
Martin Kaiser Marco Peter dann zeigen Sie mir wo das steht!!!
Walter Büchi Marco Peter art. 36 abs. 2 stgb:
"2 Wurde die Geldstrafe durch eine Verwaltungsbehörde verhängt, so entscheidet das Gericht über die Ersatzfreiheitsstrafe."
Martin Kaiser Ja er kann die Busse immer noch bezahlen.
Walter H Beutler also. Der Weg des Falles eines ROGF verläuft so, dass nach Mahnungen und einer Betreibung der Fall weiter an den Richter geht, erst dann wird das Ganze in Haft umgewandelt. Ob der FS den Betrag , nachdem die Haft ausgesprochen wurde noch bezahlen kann weiss ich nicht genau, es sollte sicher eine Möglichkeit geben. Sofort (!) mit dem entsprechenden Richteramt Kontakt aufnehmen.