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Anonyme frage: wer kennt sich im betreibungsrecht aus?
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Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 14:45
Pmc Clark
Wie wehrt man sich gegen eine ungerechtfertigte betreibung der krankenkasse kpt? Rechtsvorschlag wurde von der krankenkasse selbet beseitigt. Meine belege mit zahlungsdatum nicht berücksichtigt. Dafür leitete sie die pfändung ein...
Fr, 02/06/2017 - 14:45
Patrick Fischer
Wie kann ein Gläubiger einen Rechtsvorschlag eines Schuldner beseitigen? Ausser mit einem Verzicht auf die Schuld?
Fr, 02/06/2017 - 14:45
Djevdet Jecky Iljazi
Hast demfall Rechtsvorschlag gemacht? Und die haben ohne welche Instanzen beseitigt? Versteh das Richtig?
Fr, 02/06/2017 - 14:45
Pmc Clark
Jaa. Und die krankenkasse kpt hat das durch ihre eigene instanz beseitigt..
Fr, 02/06/2017 - 14:45
Djevdet Jecky Iljazi
Die können nur durch Schuldner beseitigen. Hast mal versucht zu reden mit KPT?
Fr, 02/06/2017 - 14:45
Djevdet Jecky Iljazi
Frage ist, bist dene was offen? Wen alles bezahlt hast dan Rede mal mit Betreibungsamt direkt. Andere Frage ist wie wurden die offene Forderung beglichen Bank oder Post?
Fr, 02/06/2017 - 14:45
Susan Stadelmann
Rechtschutz einschalten
Fr, 02/06/2017 - 14:45
Carolin Metzler
Krankenkassen können mit einer Verfügung den Rechtsvorschlag selbst beseitigen. Das ist das sogenannte Verwaltungsverfahren. Es gilt zum Beispiel auch für die Steuerbehörden oder die TV-Gebühren-Eintreiberin Billag. Das Verfahren kommt auch zum Zug, wenn man der AHV Beiträge schuldet.
Falls Betriebene diese Verfügung nicht anfechten, kann die Krankenkasse beim Betreibungsamt das Fortsetzungsbegehren stellen. Für Betroffene, die sich wehren wollen, weil sie glauben, der Kasse nichts zu schulden, gilt: Sie können bei der Krankenkasse innert 30 Tagen Einsprache erheben und anschliessend innert 30 Tagen mit der Beschwerde doch noch ans Versicherungsgericht gelangen, falls die Krankenkasse auf ihrer Forderung beharrt.
Übrigens: Diese bevorzugte Stellung der Krankenkassen gilt nur für Prämien und Kostenbeteiligungen der obligatorischen Grundversicherung (KVG). Bei den freiwilligen Zusatzversicherungen (VVG) müssen die Krankenkassen den «normalen» Weg über die Gerichte gehen.
Fr, 02/06/2017 - 14:45
Carolin Metzler
Aber schlussendlich ist es egal: du musst einsprache gegen die Verfügung machen und ggf dann übers gericht
Fr, 02/06/2017 - 14:45
Sandra Marty
Hallo Pmc Clark ich empfehle dir bei der Krankenkasse einen Auszug zu verlangen und frag sie an, welche Zahlung ihrer Ansicht fehlt. 8-tung oft haben Krankenkassen eine Inkassoabteilung. Wende dich also direkt bei der Inkassoabteilung. Vergleiche anschließend den Auszug mit deinen Zahlungen + nummeriere eine Zahlungsbelege und füge diese auf dem Auszug aus.
Das ist die sicherste Methode um Klarheit für dich und deine KK zu schaffen