Anonyme frage:
Meine frage ist:Mein freund möchte sich einen hund zutun jedoch hat er betreibungen. Kann das betreibungsamt ihm den hund wegnehmen?

Bewertung: 
0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Ansichten:

Kommentare

Sunny Gahtdinütah

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Nei chönts nöd......
Mir händ 2.....

2
Durchschnitt: 2 (1 Stimme)

Manuel Schranz

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Tiere im häuslichen Bereich ohne Vermögens- oder Erwerbszweck sind vor einer Betreibung sicher, so auch der Hund

4
Durchschnitt: 4 (1 Stimme)

Babsy Barbara Holl

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Carolin Metzler Die Antwort ist NEIN! eigentlich Logisch, ein Hastier wird seit 2003 NICHT mehr als Sache angesehen. Ich denke Du kannst hier schliessen. Die meisten weichen weit vom Thema ab

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Petra Lienhard

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Nein düfen sie nicht.Aber wenn er ja arbeitet,100% wer schaut auf den Hund?Und bedenke,was ist wenn er krank,spital muss,hat er dann jemanden der auf den Hund schaut.Chippen,Kastrieren,zahlt er alles selbt,von seinem Buget.

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Petra Lienhard

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Seit 2003 sind Hunde im häuslichen Bereich nicht mehr pfändbar.Anderst verhält es sich bei Zucht-Nutztieren,die dürfen weiterhin gepfändet werden.Steht bei Tierrecht.ch

4
Durchschnitt: 4 (1 Stimme)

Archiv