Anonyme Frage:

Hallo Zäme, ich habe am 30.08.16 auf den 30.11.16 gekündigt. Leider bin ich nun ab dem 07.09.16 vom Arzt krank geschrieben. (Erschöpfungsdepression). Zusätzlich, dass ich jede Woche zur Psychologin und zum Arzt gehe, lässt das Geschäft einfach nichts aussen, mich noch mehr aufzuregen. Soeben habe ich die Lohnabrechnung gekriegt. Abzüge wurden gemacht (1. Krankheitstag Fr. 274.25 und alle weiteren Krankheitstage Fr. 932.45) Soweit so gut (ist gem. GAV Schreiner erlaubt). Nun wurden mir aber auch noch 2 Ferientage abgezogen. Da stelle ich mir die Frage, ob mein AG die bereits eingegebenen Ferientage abgezogen hat. (Ich habe für den 29.9./30.9.16 Ferien eingegeben, bevor ich krank wurde) Gemäss Abzüge wurden mir aber da die Krankheitstage angerechnet, sprich Abzug von 20%. Meine Frage, wie muss ich vorgehen? Was kann ich tun, da ich zur Zeit absolut kein Zugriff auf irgendwelche Daten (Stundenliste etc) habe? Wo kann ich mich melden/informieren, wenn ich Hilfe brauche? Ich bin doch bereits am LImit mit dem Ganzen und nun muss ich noch für solche Sache kämpfen... Lieben Dank für jegliche Hilfe/Ratschläge.

Bewertung: 
0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Ansichten:

Kommentare

Martin Brandl

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Ich würde es beim Arbeitsgericht versuchen.

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Pascal Heidelberger

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Wo wohnst du?

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Josy Schimke

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Du kannst eine Übersicht deiner Ferien und Stunden einfordern. Der Ferienabzug macht keinen Sinn - unbedingt nachhaken.
Hast du einen Rechtsschutz?

1
Durchschnitt: 1 (1 Stimme)

Mäse Maurer

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Je nach GAV ist ein Ferienabzug im Krankheitfall erlaubt. Je nach Sperrfrist etc.

4
Durchschnitt: 4 (1 Stimme)

Bettina Connelly

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Bei mir wurden auch Ferienabzüge gemacht als ich über längere Zeit krank war. Da war es allerdings erst ab einem gewissen Zeitpunkt zulässig.

4
Durchschnitt: 4 (1 Stimme)

Vera Kolb

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Erläuterungen der/s Fragestellerin/s:
Nein, ich habe keine Rechtsschutzversicherung. Und ich komme aus dem Kanton Luzern.

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Patrick Fischer

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Evt. Karenztage?

4
Durchschnitt: 4 (1 Stimme)