Anonyme Frage:

Folgende Situation...Mein ExPartner und ich haben eine gemeinsame Tochter...Heute abend soll sie zu mir kommen,da wir morgen früh 8.00 im Zug sitzen müssen um in die Ferien zu gehen...Der Vater weiss das und es war auch abgemacht...Jetzt ist es so das er schon angekündigt hat sie heute abend nicht zu geben,sondern ich könnte sie holen wenn sie aufgestanden sind am Montag morgen...Es wäre nicht sein Problem...Mit der Polizei habe ich telefoniert,aber die könnten in der Situation nix machen...Es ist nich eine Unterhaltsklsge am laufen...Das muss ich noch sagen...Was kann ich rechtlich machen wenn er sie mir heut abend nicht gibt?
Danke!

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Kommentare

Gabriela Thelen

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Da noch nichts schrieftliches feststeht siehts leider nicht gut aus. Das heisst das du es so hin nehmen musst. Ich würde Ihm aver eine Sms schicken in der du Ihn darauf hin weist das es das es dein Recht wäre Ihm die entstandenen zusatzkosten (storno der zugfahrt) zulasten setzten kannst und das du was das besuchsrecht angeht verschärte regeln setzten kannst da er sich schon jetzt nicht an abmachungen halten wird.

Ich persönlich würde heute schon zu Ihm fahren und die Tochter abholen.

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Martin Brandl

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Du weisst ja nicht was da abgeht! Ich wäre vorsichtig mit solchen Aussagen! Ich kenne mehrere Familien in so einer Situation und es ist nicht immer der Vater der böse!! Ausserdem hat der Vater eh meist die Arschkarte, wenn es eine schmutzige Scheidung war!! Erzählen kann man noch viel, ob es dann auch so ist, ist wieder ne andere Frage! ???

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Daniele Procopio

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Also ich bin kein Anwalt, hatte dieses Problem jedoch leider schon selbst öfter. Wir haben eine Ansprechperson beim KESB und die Mutter meiner Kinder wird ermahnt oder bekommt ein schreiben. Mehr kann man nicht machen.

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Jacek Kwasny

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Mag sein - es ist aber traurig, wenn der Zwist auf dem Rücken der Kinder ausgetragen wird. Egal was die Mutter tat oder nicht, egal was der Vater tat oder nicht. Die Kinder können in den wenigsten Fällen etwas dafür. Denn so wie es hier geschildert wird, will er - auf Kosten des Kindes - der Mutter eins auswischen.

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Esther Hemmi

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Wie habt ihr denn das besuchsrecht geregelt? Gibt es etwas schriftliches? Wer hat das obhutsrecht?

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Martin Brandl

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Genau meine Meinung, wie ich anfangs schon geschrieben habe!! Aber halt ohne Wissen der genauen Umstände einem der beiden den schwarzen Peter zu zuschieben ist nicht in Ordnung!

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