[Anonyme Frage]

Eine bekannte von mir, kommt aus deutschland. Und ist mit einer schweizerin, in einer eingetragene partnerschaft. Sie bekam schon mal die aufenthaltsbewilligung. Und hat es dann freiwillig abgegeben. Sie hat keinen job, und hat das sozialamt betrogen. Und bekam dafür eine strafe. Nun will sie wieder zurück kommen. Hat sie da eine chance?

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Kommentare

Ruster Ramona

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Glaub nicht

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Linda Bosshart

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Kei problem. Müesst schwer wigendes gmacht ha.

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Ruster Ramona

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Das Isch schwerwiegend

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Anita Forster

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Antwort von Anonym:
Sie hat eine Bewährungsstrafe bekommen.

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Ruster Ramona

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Anita Forster dene Isch sie sowieso ufem abstell gleis

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Linda Bosshart

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Dä seich.. nöd weg bewährung..schuscht wäri schwiz leer.
Also ich säg es isch keis problem. Und jetzt schalt ich mich da us

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Ruster Ramona

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Linda Bosshart als ob jede Schwizer ehn Bewährungsstrafe het

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Manuela Klaus

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Das reicht definitiv, um ihr die aufenthaltsbewilligung zu entziehen, oder nicht zu erteilen!

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Anita Forster

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Antwort/Frage von Anonym:
Wie wird das durchgesetzt? Schriftlich? Sie ist immer wieder in der Schweiz...

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Ruster Ramona

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Sie hat was im Register das genügt

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Anita Forster

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Antwort Anonym:
Und wie wird das denn kontrolliert? Sie hat ja eine Einreisesperre und ist immer wieder längere Zeit hier.

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Ruster Ramona

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Wenn Sie mol vor grenzwache verwütscht wird Guet Nacht am 6

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Manuela Klaus

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Wenn sie immer hin und her pendelt ist es wohl nicht sooo schwer.. Wenn sie aber dann eine aufenthaltsbewilligung will, um hier zu arbeiten oder wohnen, wird sie die wohl kaum kriegen.

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Dunja Schilling

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Einreisesperre heisst Einreisesperre . Sie darf nicht mehr in die Schweiz egal ob sie nur kurz hier bleibt oder nicht.

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Ruster Ramona

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Dunja Schilling macht sie nur bis sie erwischt wird dann knallts

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Christian Twer

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Christian Twer

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Stephan Busch "... kann glaub nichts machen ..." heisst doch, dass Du es nicht weisst. Das Freizügigkeitsabkommen heisst nicht, dass man jeden in sein Land rein lassen muss. Speziell im Fall einer Straftat hat jedes Land das Recht eine Person auszuweisen, bzw. der Person den Aufenthalt zu verwehren (ausser man hat die Nationalität des entsprechenden Landes). Nachdem die Ausschaffungsinitiative bei der Volksabstimung Erfolg hatte, ist die Chance, sich als in der Schweiz verurteilter Straftäter über 90 Tage aufzuhalten gleich Null. Und jetzt nochmals von vorne - ohne Job / ausreichend Geld geht nichts. Lies mal hier:
https://www.ch.ch/de/aufenthalt-fur-nichterwerbstatige-auslander/

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Christian Twer

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Stephan Busch - ich will Dich ja nicht überzeugen, Du kannst nach wie vor glauben was Du willst. Aber wenn Du mal Zeit hast, dann lies doch mal das EU Freizügigkeitsabkommen durch 😉 es gibt einige Einschränkungen insbesondere im Fall einer Straftat. Deutschland und die anderen EU Staaten haben diese Rechte auch, machen davon aber nur bedingt gebrauch. Auch Deutschland hat übrigens schon EU Straftäter des Landes verwiesen. Für mich ist das Thema hiermit beendet. Get a life 😉

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Lynn Schafroth

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Und wenn sie heiraten würde?

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Nicole Arm

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sie hat ja schon mit der Schweizerin eine eingetragen Partnerschaft, sie kann gar nicht heiraten

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Nicole Arm

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warum ist sie dann überhaupt nach D zurück?

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Christian Twer

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als Europäer darf man (Frau auch) 90 Tage in CH bleiben. Ohne unbefristeten Arbeitsvertrag (mit mind. CHF 3.300,00 Einkommen) und ohne Versicherung muss man nach 90 Tagen ausreisen. Ausländer, die in CH vorbestraft sind (Sozialbetrug ist eine schwere Straftat) bekommen keine Aufenthaltserlaubnis. Heiraten könnte sie und dann im Zug des Familiennachzugs einreisen. Ich gehe jedoch davon aus, dass das Migrationsamt auch bei Heirat nicht mitspielen wird. Man wird den Aufenthalt dann gerichtlich erstreiten müssen - und dann kommt der Sozialbetrug wieder ins Spiel, wodurch die Gerichte eigentlich keine Chance haben, als den Aufenthalt zu verweigern.

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