Anonyme Frage:
Ein bekannter der seit 2009 in der Schweiz ist und hat einen B Ausweis. Vor einigen Jahren hat er sein Job verloren und war zuerst bei der ALK und bis jetzt auf Sozialhilfe angewiesen. Er hat sich überall beworben, jedoch erfolgslos, nun hat er neue Ausbildung gemacht und ist auf der Suche nach einem neuen job. Vor ein Paar Tagen hat er einen Brief von der Fremdenpolizei erhalten und muss gem. dem Schreiben das Land verlassen. Hat eine Familie mit zwei Kindern die in die Schule hier gehen und die Frau ist erwerbstätig. Jedoch beharrt die Fremdenpolizei auf die Verfügung.
Ausländerrechtlich sehe ich hier nicht viel Spielraum, gibt es vielleicht besondere Stellen für solche Fälle?
Wie ist die Rechtslage?
Danke für jeden rechtlichen Tipp zum Voraus.

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Kommentare

Tigran Muradyan

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Alle stammen aus Armenien, weiss momentan nur, dass ein Kind in der zweiten Klasse ist, Morgen werde ich mehr vom Fall erfahren.

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Walter Büchi

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auf art.8 emrk stützen (recht auf achtung des privat- und familienlebens)
"(2) Eine Behörde darf in die Ausübung dieses Rechts nur eingreifen, soweit der Eingriff gesetzlich vorgesehen und in einer demokratischen Gesellschaft notwendig ist für die nationale oder öffentliche Sicherheit, für das wirtschaftliche Wohl des Landes, zur Aufrechterhaltung der Ordnung, zur Verhütung von Straftaten, zum Schutz der Gesundheit oder der Moral oder zum Schutz der Rechte und Freiheiten anderer."
https://dejure.org/gesetze/MRK/8.html

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Tigran Muradyan

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Was wenn die ganze Familie ausgewiesen wird?

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Walter Büchi

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warum sollte die frau ausgewiesen werden, sie ist doch erwerbstätig. sehe dafür keine grundlage?

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Walter Büchi

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ihr bekannter sollte rechtsvorschlag gegen die verfügung einlegen und sich schnellstmöglichst eine anstellung suchen, damit er von der sozialhilfe wegkommt !
http://www.tagblatt.ch/ostschweiz-am-sonntag/thema/Sozialhilfe-Schulden-...

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Ingo Laible

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Das hört man immer öfters, dass die Gemeinden Sozialhilfeempfänger mit Ausweisung drohen, und teilweise auch diese verfügt wird. Ich Gesetz steht ja das zwecks/zum wirtschaftlichen Wohl des Landes ausgewiesen werden darf.

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Mariya R. Veselinova

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Ich kenne es auch,dass so ist.So viel ich weiß wer mit Aufenthaltsbewilligung B auf Sozial angewiesen ist muss er das Land verlassen.Ich drücke die Daumen,dass es nicht passiert.

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Brigitte Flöer

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Soll sich sofort bei der Caritss Melden und ein Einspruch machen. Die helfen dabei. Die Beratung ist kostenlos

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Brigitte Flöer

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Oder bei Heks

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