Sie sind noch nicht auf AWRI angemeldet!
Falls sie noch nicht Mitglied sind, treten Sie unserer Facebook Gruppe Rechtsforum Schweiz bei.
Anmelden über Facebook
Mit Email Adresse anmelden
(Anonym):Darf man Fotos von verstorbenen bei Facebook posten?
Mein Onkel postet bei Facebook Fotos von meinem Vater, der jetzt seit über einem Jahr tot ist.
Bewertung:
(1 Stimme)
(Anonym):Darf man Fotos von verstorbenen bei Facebook posten?
Mein Onkel postet bei Facebook Fotos von meinem Vater, der jetzt seit über einem Jahr tot ist.
Bewertung:
(1 Stimme)
Ansichten:
Archiv
- September 2019 (68)
- Oktober 2019 (53)
- November 2019 (40)
- April 2023 (1)
- ‹ vorherige Seite
- 12 of 12
Kommentare
Di, 26/02/2019 - 13:12
Robert Schweng
Andreas Thanner ja, das ist ohne Einschränkung möglich. Die verstorbene Person hat keine Persönlichkeit mehr, welche ein Recht auslösen kann. Somit können Fotos ungehindert und ohne Einschränkungen verbreitet werden.
Sybille Rellstab Laie; ich wüsste nicht warum man das nicht dürfte gehört ja zu seinen Erinnerungen und ich nehme an die bilder sind von ihm. Wenn es dich aber stört sprich ihn doch darauf an und erklär es ihm.
Nathalie Schmidt Ich würde zuerst einmal das Gespräch suchen, falls das noch nicht geschehen ist. Meine Vorlesung Einleitungsartikel ZGB ist schon etwas her, deswegen habe ich kurz gesucht. Nach ständiger Rechtsprechung erlischt, wie bereits geschrieben, das Persönlichkeitsrecht mit dem Tod (BGer 5A_496/2014, E. 3 mit Hinweis auf weitere Urteile). In gewissen Fällen ist es möglich, dass das eigene Persönlichkeitsrecht als Angehöriger verletzt ist, dies muss jedoch im Einzelfall genau dargelegt werden (gleiches Urteil). So weit ich weiss, wurde diese Rechtsprechung nicht geändert. Der Schutz der Persönlichkeit gegen Verletzungen ist in Art. 28 f. ZGB geregelt.