(Anonym):Bitte anonym.
Ich bin IV Rentner.Jetzt bekam ich eine Betreibung und eine Pfändungsandrohung.Hane dem Betreibungsamt gesschrieben,da ich nicht telefonieren kann wiel ich schwerhörig bin.Jetzt bekam ich die erste Vorladung,da sie auf das Mail nicht reagiert haben.Nun schrieb ich heute einen eingeschrieben Brief mit der Bestätigung das ich IV habe.Ich nahm immer an,IV kann man nicht betreiben und pfänden.Wie soll ich mich verhalten?Muss ich da was befürchten?Das mir schlussendlich die IV gestrichen wird?
Es geht um einen Verlustschein von 2014

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Kommentare

Robert Schweng

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Esther Lara Müller Das IV einkommen ist beim betreibungsamt pfändbar da es höher ist als das Existenzeinkommen vom sozialamt.
Du wirst beim betreibungsamt vorbei müssen und dort wird mit dir eine monatliche abzahlung vereinbart..das ganze IV geld wird dir nicht genommen.zahlst du nicht,gibts verlustscheine/pfändung

Stefan Zwiker Es gibt 3 verschiedene Existensminimum. Das Tiefste wird vom Sozialamt berechnet. Danach kommt das von der EL berechnete. Das Existensminimum vom Betreibungsamt ist das höchste.
IV-Rente und EL können nicht gepfändet werden. Im Gegensatz dazu kann die PK-Rente gepfändet werden.
Du musst aufs Betreibungsamt mit all deinen Unterlagen die Berechnen dann deine pfändbare Quote. Diese dürfen Sie nur von deiner PK-Rente abziehen. Sei aber auf dem Amt wachsam gewisse Beamte versuchen auch IV und EL-Rente zu pfänden.

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