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(Anonym):Bitte Anonym
Es geht um meine beste Freundin die sehr wahrscheinlich Depressionen hat. Lustlosigkeit, keine Gefühle mehr etc. Sie hat 3 Kinder zwischen 2 und 9 Jahren und schaut gut auf die Kids. Sie weiss aber dass sie selber ein Problem hat und möchte Hilfe in Anspruch nehmen. Nun hat sie aber Angst dass der Psychiater eine Meldung an die KESB gibt. Darf er das überhaupt?
Danke und lg
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(Anonym):Bitte Anonym
Es geht um meine beste Freundin die sehr wahrscheinlich Depressionen hat. Lustlosigkeit, keine Gefühle mehr etc. Sie hat 3 Kinder zwischen 2 und 9 Jahren und schaut gut auf die Kids. Sie weiss aber dass sie selber ein Problem hat und möchte Hilfe in Anspruch nehmen. Nun hat sie aber Angst dass der Psychiater eine Meldung an die KESB gibt. Darf er das überhaupt?
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Kommentare
Di, 15/08/2017 - 15:50
Brigitte Gartmeier
Nei warum au solang de Chind guet glueget wird wird da nüt passiere und er het wie alli andere Ärzt e Schweigepflicht,, Wenn mers richtig alueget het jede Mensch im lauf vo sim Lebe Depressione Mann und Frau da chan mer nüt degeg tue die chömed eifach ohni zfrage.. Wichtig isch Hilf hole bimene guete Psychiater, wichtig isch eifach es muen vom Arzt und Patient e vertrauensbasis si und mit ihm oder ihre au über d Ängst rede zchönne.Wichtig au das mer das apricht wegem KESB
Di, 15/08/2017 - 15:50
Diana Hedinger
Solange der psychiater in den gesprächen, keine kindswohlgefärdung heraus hört, wird keine meldung an die kesb gemacht! Der psychiater kann aber auch eine meldung machen an die kesb wenn er deine freundin gefährdet sieht. Die kesb ist nicht nur für die kinder zuständig. Kesb = kinder, erwachsenenschutz behörde
Di, 15/08/2017 - 15:50
Brigitte Gartmeier
Sie muss keine Angst haben es wird nichts passieren sonst hätten viele Mütter ihre Kinder nicht mehr. das gibt es mehr als woie man glaubt.Man muss keine Angst haben vor dem KESB auch wenn man viel hört. Die wollen auch nur helfen und das am liebsten vor Ort und nicht mir Kindsentzug wie immer wieder geschrieben wird es braucht sehr sehr viel bis jemandem die Kinder weggenommen werden.
Di, 15/08/2017 - 15:50
Robert Schweng
Wenn keine Kindeswohlgefährdung vorliegt und Sie gut zu den Kindern schaut muss Sie sich überhaupt keine Sorgen machen.
Sollte eine voraussichtliche Gefahr für die Kinder bestehen, dann ist es m.E. nur vernünftig eine Meldung an das KESB zu machen, unabhängig von wem.