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(Anonym):Bin als uneheliches Kind aufgewachsen. Mein Vater hat mich anerkannt (Alimente bezahlt). Kontakt hatten wir keinen obwohl er im Nachbardorf lebt. Erst seit ca 4-5 Jahren haben wir lockeren Kontakt. Ich bin das einzige Kind. Er ist in einer Partnerschaft jedoch nie verheiratet.
Nun zu Frage: Ich war viele Jahre vom Sozialamt unterstützt. Mein Vater hat ein Haus. Falls er die nächsten Jahre sterben sollte (was ich nicht hoffe) würde ich dieses wohl erben. Wie sieht da die Rechtslage aus?
Erbe ich ja oder nein? Wenn ja, wird das Sozialamt Anspruch darauf haben? Wie lange nach der letzten Unterstützung?
Wie sieht es aus wenn er ein Testament zugunsten seiner Partnerin macht? Könnte er auch ein Testament zugunsten meiner Kinder machen?
Danke euch für die Auskunft.
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(Anonym):Bin als uneheliches Kind aufgewachsen. Mein Vater hat mich anerkannt (Alimente bezahlt). Kontakt hatten wir keinen obwohl er im Nachbardorf lebt. Erst seit ca 4-5 Jahren haben wir lockeren Kontakt. Ich bin das einzige Kind. Er ist in einer Partnerschaft jedoch nie verheiratet.
Nun zu Frage: Ich war viele Jahre vom Sozialamt unterstützt. Mein Vater hat ein Haus. Falls er die nächsten Jahre sterben sollte (was ich nicht hoffe) würde ich dieses wohl erben. Wie sieht da die Rechtslage aus?
Erbe ich ja oder nein? Wenn ja, wird das Sozialamt Anspruch darauf haben? Wie lange nach der letzten Unterstützung?
Wie sieht es aus wenn er ein Testament zugunsten seiner Partnerin macht? Könnte er auch ein Testament zugunsten meiner Kinder machen?
Danke euch für die Auskunft.
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Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 13:06
Mischa Thomann
Ja sozialamt holt das geld vom erben
Fr, 02/06/2017 - 13:06
Markus Meyer
Erbrechtlich ist es so, das du erben wirst. Sollte er ein Testament zu Gunsten seiner jetzigen Partnerin verfassen und/oder heiraten, würdest du lediglich auf deinen Pflichtteil gesetzt. Würdest also dennoch erben, weit weniger aber dennoch.
betreffend Sozialamt; diese würden mit Sicherheit versuchen das bereits an dich bezahlte Geld zurück zu erhalten. Mir schwebt da ein zeitraum von 10 Jahren im Gedächtnis. Heisst, vom zeitpunkt des Todes 10 Jahre zurück, alles was du von der Gemeinde bekommen hast.
Fr, 02/06/2017 - 13:06
Howard Dillier
Und: Du darfst das Erbe nicht ausschlagen, das Sozialamt zwingt dich deinen Teil, zwecks Schuldentilgung, anzunehmen.
Fr, 02/06/2017 - 13:06
Claudia Burkart
Und wenn du nicht weisst was du erbst? das weiss man nicht zum vorherein. wenn nur Schulden vorhanden sind hast du dann die Scheisse auch noch!
Fr, 02/06/2017 - 13:06
Erwin Jäggi
und wie ist es bei anderen Schulden (Steuerschulden,Rechnungen)?
Fr, 02/06/2017 - 13:06
Markus Meyer
werden normalerweise ja betrieben. dies bis zum Verlustschein und dieser gilt 20 Jahre !
Fr, 02/06/2017 - 13:06
Mathias Luchsinger
solange sie nicht verheiratet sind bekommst du das ganze erb das heisst das haus und noch mehr die schulden musst du zürückzahlen vom erb aber wen er heirated vor dem tod bekommt der grösste teil seine frau aber auch du hast anspruch auf eine gewisse betrag