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(Anonym):Begehe ich eine Straftat wenn ich mit Sprühkreide Häuser anmale oder Brückenpfeiler usw?
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(Anonym):Begehe ich eine Straftat wenn ich mit Sprühkreide Häuser anmale oder Brückenpfeiler usw?
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Kommentare
Fr, 10/05/2019 - 19:00
Robert Schweng
Armin Moser Jo. Du chash nid eifach zäg amöle wo dir nöt ghört !
Mandy-Manuela Güçlü-Dornbierer Ich denke dases unter mutwillige schädigung fremden eigentums ist und daher würd ich auch sagen ja ist strafbar
Kurt Egli Ja sicher!
Sachbeschädigung gem. Art. 144 StGB, umfasst auch Veränderungen oder Beeinträchtigungen einer Sache.
Da es ein Antragsdelikt ist, muss aber zuerst ein Strafantrag gestellt werden.
Abgesehen davon, hätten Sie es denn gerne wenn jemand ihre Sachen bemalt?