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(Anonym):Ausgangslage:
Sohn, 27 Jahre alt, Wohnt alleine und Arbeitet mit einem Lohn von netto 3800.-/Monat. Der Vater (geschieden) bezieht IV und aus Gründen, welche nicht mit den Grundbedürfnissen zu tun haben, hat er zu wenig Geld.
Der Vater fragt dem Sohn immer wieder nach Geld zum "Leihen", der Sohn gab ihm bereits viel in den vergangenen Jahren, auch wenn es für sich selbst knapp ist ende Monat. Anstelle dass mal etwas zurück kam, wollte der Vater immer wieder mehr ausleihen.
Frage(n):
(1) Ist der Sohn verpflichtet und wenn ja inwiefern, dem Vater finanzielle Unterstützung zu geben? Soweit ich informiert bin ist dies nur Pflicht bei einem höheren Einkommen.
(2) Muss der Sohn sich dies gefallen lassen mit dem ständigen anpumpen wegen Geld? Denn er fühlt sich von Zeit zu Zeit belästigt.
Klar ist, man kann versuchen den Kontakt abzubrechen aber trotzdem wird sich einen Weg finden um sich zu melden.
(3) Darf der Vater dem Sohn Schuldgefühle eintrichtern, wenn der Sohn sich weigert im Geld zu geben?
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(Anonym):Ausgangslage:
Sohn, 27 Jahre alt, Wohnt alleine und Arbeitet mit einem Lohn von netto 3800.-/Monat. Der Vater (geschieden) bezieht IV und aus Gründen, welche nicht mit den Grundbedürfnissen zu tun haben, hat er zu wenig Geld.
Der Vater fragt dem Sohn immer wieder nach Geld zum "Leihen", der Sohn gab ihm bereits viel in den vergangenen Jahren, auch wenn es für sich selbst knapp ist ende Monat. Anstelle dass mal etwas zurück kam, wollte der Vater immer wieder mehr ausleihen.
Frage(n):
(1) Ist der Sohn verpflichtet und wenn ja inwiefern, dem Vater finanzielle Unterstützung zu geben? Soweit ich informiert bin ist dies nur Pflicht bei einem höheren Einkommen.
(2) Muss der Sohn sich dies gefallen lassen mit dem ständigen anpumpen wegen Geld? Denn er fühlt sich von Zeit zu Zeit belästigt.
Klar ist, man kann versuchen den Kontakt abzubrechen aber trotzdem wird sich einen Weg finden um sich zu melden.
(3) Darf der Vater dem Sohn Schuldgefühle eintrichtern, wenn der Sohn sich weigert im Geld zu geben?
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Kommentare
Mi, 24/10/2018 - 17:47
Robert Schweng
Mirjam Locher-Heuberger Alle drei Fragen können rechtlich mit Nein beantwortet werden.
Thomas Berger 3x Nei. Mit 27 sött me da eigentli sho selber wüsse, süscht chasch au s Mami Fröge! ??
Birgit Rechsteiner Finde die Fragen auch sehr komisch.
Wenn man mit 27 Jahren sich nicht wehren kann, muss man mal über die Bücher...
Sybille Rellstab Der sohn ist rechtlich nicht verpflichtet für den Vater aufzukommen. Egal ob er viel oder wenig verdient. Sollte der Vater vom sozialamt leben hätte das Sozialamt rechtlich die möglichkeit einen sohn zur finanziellen hilfe zu verpflichten wenn er in guten verhältnissen lebt (ZGB Art. 328). Dies tut aber kaum ein Amt.