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(Anonym):Aufgrund längerer Krankheit, mit Einbezug IV, hat der Arbeitgeber keine Arbeit für mich.
Die Lohnfortzahlung läuft ich habe aber noch keine schriftlichen Bestätigungen erhalten.
Mein Momentanes Arztzeugnis endet Ende März, wird aber voraussichtlich aufgrund der Krankheitssymptome wieder verlängert.
Habe ich einen Kündigungsschutz, auch wenn Arztzeugniss nicht verlängert wird?
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Noch keine Bewertungen vorhanden
(Anonym):Aufgrund längerer Krankheit, mit Einbezug IV, hat der Arbeitgeber keine Arbeit für mich.
Die Lohnfortzahlung läuft ich habe aber noch keine schriftlichen Bestätigungen erhalten.
Mein Momentanes Arztzeugnis endet Ende März, wird aber voraussichtlich aufgrund der Krankheitssymptome wieder verlängert.
Habe ich einen Kündigungsschutz, auch wenn Arztzeugniss nicht verlängert wird?
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Kommentare
Mo, 12/03/2018 - 14:09
Walter Büchi
gav oder öffentlich rechtlicher vertrag?
Mo, 12/03/2018 - 14:27
Robert Schweng
Walter Büchi GAV Detailhandel
Mo, 12/03/2018 - 14:38
Ciara Gomez
Laut OR kann der Arbeitgeber nach Ablauf der Sperrfrist auch während Krankheit kündigen:
Im 1. Dienstjahr 30 Tage, vom 2.-5. Dienstjahr 90 Tage und danach 180 Tage.
Wirst Du während der Kündigungsfrist wieder arbeitsfähig dann hast du auch volles Anrecht auf Bezahlung des Lohnes.
Unabhängig ob der Arbeitgeber dich einsetzen kann oder nicht.😎😎😎