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(Anonym):Auch ich würde gern etwas anomym posten:
Unsere Firma wurde per 1. Juni aufgekauft und ab 1. September gibt es neue Regelungen. Unter anderem, dass man bereits ab dem 1. Krankheitstag nur den 80% Lohn für diesen Tag bekommt. Ist das gesetzlich so erlaubt?
Vielen Dank
Freundliche Grüsse
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(Anonym):Auch ich würde gern etwas anomym posten:
Unsere Firma wurde per 1. Juni aufgekauft und ab 1. September gibt es neue Regelungen. Unter anderem, dass man bereits ab dem 1. Krankheitstag nur den 80% Lohn für diesen Tag bekommt. Ist das gesetzlich so erlaubt?
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Kommentare
Di, 15/08/2017 - 15:47
Robert Schweng
(Laie)Ja, ist erlaubt. 80% sind normal, wenn Sie eine KTG haben. 100% wären Kulanz vom Arbeitgeber. In Ihrem Arbeitsvertrag sollte das genauer stehen.
Di, 15/08/2017 - 15:47
Bertram Ben Lingenhöle
Guten Tag
so sieht das Gesetz aus : Robert Schweng hat es erwähnt.
Die Krankentaggeldversicherung kann nach den Grundsätzen des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) oder als privatrechtlicher Versicherungsvertrag gemäss Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz, VVG) abgeschlossen werden.
Nach OR Art. 324a muss die abgeschlossene Krankentaggeldversicherung mit der gesetzlichen Lohnfortzahlungspflicht gleichwertig sein. Unbestritten ist, dass bei Bestehen einer Krankentaggeldversicherung, welche mindestens zur Hälfte durch den Arbeitgeber finanziert wird, während zwei Jahren Taggeldleistungen erbringt und die Taggelder 80 % des versicherten Verdienstes ausmachen, als gleichwertig gilt. Dabei können ein bis drei Karenztage einzel- oder gesamtarbeitsvertraglich vereinbart werden. Karenztage bedeuten, dass den Arbeitgeber keine Lohnfortzahlungspflicht für diese Tage trifft.