(Anonym):Anonym bitte...
hallo folgendes Problem .. ab wann darf der Sozialdienst das Geld Komplet streichen? Es steht eine Urkundenfälschung im Raum. Nie etwas zu Schulden kommen lassen beim Amt. Danke für die Antworten.

Bewertung: 
0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Ansichten:

Kommentare

Walter Büchi

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

ganz gestrichen wird wohl nicht, aber gekürzt:
im link sind bgh rechtsprechungen zu ähnlichen fällen.
"Im Zusammenhang mit Sozialhilfemissbrauch stehen der Betrug (Art. 146 StGB), der unrechtmässige Bezug von Leistungen einer Sozialversicherung oder der Sozialhilfe (Art. 148a StGB) und die Urkundenfälschung (Art. 251 StGB) im Vordergrund"
http://www.sozialhilfe.zh.ch/Handbuch/16.2.03.%20Strafbestimmungen%20StG...

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Archiv