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(Anonym):Anonym bitte...
hallo folgendes Problem .. ab wann darf der Sozialdienst das Geld Komplet streichen? Es steht eine Urkundenfälschung im Raum. Nie etwas zu Schulden kommen lassen beim Amt. Danke für die Antworten.
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(Anonym):Anonym bitte...
hallo folgendes Problem .. ab wann darf der Sozialdienst das Geld Komplet streichen? Es steht eine Urkundenfälschung im Raum. Nie etwas zu Schulden kommen lassen beim Amt. Danke für die Antworten.
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Kommentare
Di, 31/10/2017 - 09:25
Walter Büchi
ganz gestrichen wird wohl nicht, aber gekürzt:
im link sind bgh rechtsprechungen zu ähnlichen fällen.
"Im Zusammenhang mit Sozialhilfemissbrauch stehen der Betrug (Art. 146 StGB), der unrechtmässige Bezug von Leistungen einer Sozialversicherung oder der Sozialhilfe (Art. 148a StGB) und die Urkundenfälschung (Art. 251 StGB) im Vordergrund"
http://www.sozialhilfe.zh.ch/Handbuch/16.2.03.%20Strafbestimmungen%20StG...