(Anonym):2014 war ich für paar Monate in einer Klinik. 2016 habe ich
den Arbeitgeber gewechselt. Diesen aber bei Eintritt nicht informiert dass
ich eine Depro hatte. Erst nach einigen Monaten habe ich mich geöffnet und
dies mitgeteilt. Daraufhin erhielt ich einen Brief von der Versicherung der
Firma dass ich 5 Jahre keinen Ausfall wegen Depro haben sonst zahle die
Versicherung nicht. Nun bin ich leider krank und mir wurde gekündigt. Darf
das eine Firma bzw deren Versicherung den Lohn nicht bezahlen wenn man bei
ihnen nie einen Deproausfall hatte? Ist dies überhaupt erlaubt solch ein
Brief? Danke

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Kommentare

Robert Schweng

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Eveline Gutmann ja, klar dürfen die das. Das muss man auch bei jedem Versicherungswechsel melden. Auf solche Sachen gibt es immer einen Vorbehalt, heisst, es wird nicht bezahlt.

Sybille Rellstab Hat es beim eintritt in die neue Firma einen Fragebogen der Versicherung gegeben betreffend Vorerkrankungen oder hat der Arbeitgeber in irgend einer Form danach gefragt?

Birgit Rechsteiner Wurde eine Gesundheitsprüfung / -Fragebogen gefordert?
Offenbar handelt es sich ja nicht um eine Vollversicherung, wo jeder ohne Prüfung für alles Versichert ist...
Wenn die KKTG nicht zahlt, muss nach Skala (Zürcher, St. Galler oder Basler) der Arbeitgeber noch eine gewisse Zeit lang Lohn bezahlen.
Kündigung während der Krankheit ist Rechtens - wenn die Fristen eingehalten worden sind.
Leider scheint der Übertritt in die Einzelversicherung der Krankentaggeldversicherung nicht möglich zu sein...

Robert Schweng FS: Die Firma hat die 3 Monate bezahlt und dannach die Kündigung eingereicht. Was kann man dann machen. Will ja arbeiten aber es geht noch nicht

Birgit Rechsteiner RAV zahlt nicht, bist ja nicht Vermittlungssfähig. IV feührlestens nach 24 Monaten.
So bleibt nur das Sozialamt.

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