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(Anonym):100% Stelle!
Man hatte 1Wochen unbezahlte Urlaub im Dezember genommen.Chef hatte ab
07.12.2018 bis 21.12.2018 kein Job gegeben.
Danach folgte betriebliche Ferien bis 06.01.2019
Es wurde kein Lohnzettel für Dezember ausgestellt und auf Januar
Lohnnachweis alles als Vorschuß deklaliert+8Urlaubstage abgezogen.
Auszahlung 0.0CHF!
Ist es zu rechtfertigen oder nicht?
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(Anonym):100% Stelle!
Man hatte 1Wochen unbezahlte Urlaub im Dezember genommen.Chef hatte ab
07.12.2018 bis 21.12.2018 kein Job gegeben.
Danach folgte betriebliche Ferien bis 06.01.2019
Es wurde kein Lohnzettel für Dezember ausgestellt und auf Januar
Lohnnachweis alles als Vorschuß deklaliert+8Urlaubstage abgezogen.
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Kommentare
So, 03/02/2019 - 15:28
Robert Schweng
Andreas Thanner GAV? NAV? Arbeit auf Abruf? Anstellungsdauer? Ferienguthaben für 2018? Feriensaldo? Ferienbezug bei Betriebsferien geregelt? Was wurde vorgeschossen? Wann wurde der „Vorschuss“ ausbezahlt? Kommunikation mit dem AG bezüglich des Dezemberlohnes? Seine Begründung?.........
Robert Schweng Der FS kann übrigens anonym Rückantworten, indem er seine Frage auf AWRI kommentiert.
Robert Schweng Antwort FS: Urlaubstagen sind schwer zu nachvollziehen, da Lohnachweis seit Oktober 2018
nicht gesendet wurden.
Betriebsurlaub wurden auf einmal vermutlich als Urlaubstagen umgewandelt.
Zu den Arbeitsvertag:unbefristet mit Fixlohn, in 100%
Andreas Thanner Robert Schweng wenn ein Fixlohn vereinbart wurde, haben Sie diesen im Dezember zu gute. Ganz egal ob der AG Arbeit hat oder nicht (Stichwort: Annahmeverzug).
Wenn Sie genügend Ferien auf dem Ferienkonto haben, dann sind die Betriebsferien von diesem Konto abzubuchen und zu bezahlen.
Die unbezahlte Woche ist natürlich vom Lohn abzuziehen.
Über den Daumen gepeilt müssten somit 3 von 4 Wochen (es zählen effektive Arbeitstage!) ausbezahlt werden.