Anonym:

Wer weiss Bescheid und kann mir weiter helfen?
Ich arbeite seit knapp 20 jahren in einem grossen Unternehmen. Seit einem Jahr habe ich einen neuen Chef und der teilt mich irgendwie ein. Ohne jegliche absprache. Vorher hatte ich meine fixen arbeitstage und auf absprache mal einen dazu oder einen anderen. Mein arbeitspensum ist 50% fix. Nun habe ich mich gewehrt weil wir kinder haben. Es ist gerade eine person die sie hüten kommt. Den anderen tag und auch die samstage schaut mein mann. Da ich irgendwie arbeiten muss ist die option von kita oder tagesmutter nicht möglich. Weder die personalverantwortliche noch den chef von meinem chef stehen hinter mir. Ich wurde mit diesem druck und ständige abschieben krank und muss medikamente nehmen damit ich am morgen noch zum bett raus komme. Auch die kinder reagieren mit nicht mehr schlafen etc. Mein arzt sagte mir dass er mich krank schreibt damit ich kündigen kann und somit keine lücke auf dem rav habe. Aber für eine neue stelle vermittelbar sei.
Stimmt das? Was kann ich sonst noch machen? Mit der unia habe ich auch schon geschaut. Gesetzesmässig ist da leider nichts zu ändern
Danke für eure mithilfe!!

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Kommentare

Gabriela Thelen

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Laie. So wie mir ist verlängert sichdie kündigungsfrist bei krankschreibung.

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Tinh Va Thanh Nguyen

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Wenn die Arbeitnehmerin selbst kündigt, wird die Kündigungsfrist nicht verlängert.

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Patrick L. Surber

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In der Regel werden unregelmässige Arbeitseinsätze doch mittels Einsatzplans festgelegt und mit einer gewissen Vorlaufzeit an die Arbeitnehmenden kommuniziert. Wenn dann ein (relativ) flexibler Einsatz der betreuenden Personen nicht geht, dann verstehe nicht, wieso die Option von einer Kita im "Notfall" nicht möglich sein sollte.

Wenn die Person nun das jetzige Arbeitsverhältnis von sich aus und unter Einhaltung der Kündigungsfrist kündigt, dann hat sie beim RAV m.E. nach mit Einstelltagen zu rechnen (Art. 30 AVIG Abs. 1 lit. a.). Anders sieht es jedoch aus, wenn (wie vermutlich hier) ein ärztliches Attest vorliegt, welches die Unzumutbarkeit der Arbeit aus gesundheitlichen Gründen bescheinigt.

Vgl. auch das Urteil vom Eidg. Versicherungsgericht (C 161/06 E. 3.2).

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Anita Werren-Winter

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Wo gibt es kitas wo man die kinder alle woche an anderen tagen geben kann?

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Patrick L. Surber

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