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(Anonym): Wer muss für die Mutter aufkommen ,wenn sie in ein Pflegeheim gehen muss und selbst kein Geld hat?Da sie nur von der Rente lebte reicht ihr Geld nicht.Dass Heim kostet sie im Monat mit Pflegestufe 1;ca.8500.-Franken.Müssen dass ihre Kinder bezahlen oder muss dafür der Staat aufkommen?
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(Anonym): Wer muss für die Mutter aufkommen ,wenn sie in ein Pflegeheim gehen muss und selbst kein Geld hat?Da sie nur von der Rente lebte reicht ihr Geld nicht.Dass Heim kostet sie im Monat mit Pflegestufe 1;ca.8500.-Franken.Müssen dass ihre Kinder bezahlen oder muss dafür der Staat aufkommen?
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Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 14:53
Pati Rychener
Ngan-My Niederberger.Mit diesem Bericht hast du all meine offenen Fragen beantwortet.Vielen Dank
Fr, 02/06/2017 - 14:53
Ferry Sezen
CHF 8'500.-??????? Da bin ich jetzt echt sprachlos. Kann ich ganz und gar nicht nachvollziehen.
Fr, 02/06/2017 - 14:53
Andrea Schubarth
Je nach Pflegeleistung kostet es noch mehr….
Fr, 02/06/2017 - 14:53
Pati Rychener
Ja traurig aber leider war..Sie müsste zwischen 6000.--8500.- rechnen?
Fr, 02/06/2017 - 14:53
Jasmin Michaud
EL und KK und Gemeinde?hatten soeben den gleichen Fall
Fr, 02/06/2017 - 14:53
Carolin Metzler
Aber eben nur, wenn die Kinder unter gewissen Einkommens- und Vermögensgrenzen liegen, oder?
Fr, 02/06/2017 - 14:53
Carolin Metzler
Jasmin Michaud also wenn das kind chf 500'000 verdient, muss es nicht die Pflegekosten zahlen? Kann ich mir nicht vorstellen und widerspricht auch meinem Verständnis des geposteten Kassensturzbeitrags
Fr, 02/06/2017 - 14:53
Carolin Metzler
Zitat beobachter: Hinzu kommt eine weitere Limite: Bei den Sozialleistungen wird eine Unterstützungspflicht von Verwandten in direkter Linie geltend gemacht. Kinder können also für die Pflegefinanzierung ihrer Eltern herangezogen werden, wenn sie in komfortablen Einkommens- und Vermögensverhältnissen leben.
-> deine aussage ist falsch
Fr, 02/06/2017 - 14:53
Carolin Metzler
Alternativ auch hier: http://www.verwandtenunterstuetzung.ch/spezialfragen-erbvorbezug-und-sch... (punkt 8)
Fr, 02/06/2017 - 14:53
Carolin Metzler
Ja bei chf 50'000 ist das ja auch kein wunder...... Es geht um leute, die besser verdienen.
Die EL bezahlt nicht, wenn es vermögende / gutverdienende Kinder gibt - aber mit CHF 50'000 fällts du in diesem Zusammenhang nicht unter "gutverdienend"
Fr, 02/06/2017 - 14:53
Mladen Djokic
Carolin Metzler "EL bezahlt nicht, wenn es vermögende Kinder gibt" bezieht sich das auf Kinder, die im gleichen Haushalt leben oder gilt das allgemein?
Fr, 02/06/2017 - 14:53
Carolin Metzler
Soweit ich das verstanden habe, gilt das generell - es gibt eine Pflicht zur Verwandtenunterstützung (die die Kinder dann wieder steuerlich abziehen können)
Fr, 02/06/2017 - 14:53
Sabine Aurich
(aus Selbsterfahrung) bei mir war es so. meine mutter hatte eine Wohnung, da machte sie noch all ihre Einzahlungen selber, bzw. ich hab ihr dabei geholfen. die Wohnung wurde renoviert und wurde für sie zu teuer, daher kam das Altersheim zur sprache. sie hatte eine kleine rente und auch EL und eine deutsche rente, weil wir vorher in DE gelebt hatten. ich erklärte meine lage, dass ich für sie nicht aufkommen könne. ich musste dann alles abgeben, weil ich für ihre konten vollmacht und auf alles zugriff hatte. das sozialmat hatte bei ihr alles übernommen, bekam aber auch alles Geld von ihr, rente, EL und die deutsche rente. ich musste gar nichts übernehmen. sie selber bekam lediglich ein kleines Taschengeld von ca. 150 oder 200 chf im Monat. ich hoffe ich konnte helfen.