(Anonym): Vor etwa 2 Monaten hatte ich über ein Inserat ein Darlehen beantragt, habe ganz klar gesagt ein Kredit für ein Hauskauf im Ausland!! Nach Angabe sämtlicher gewünschten Daten habe ich kurz darauf die Zusage erhalten, wobei ich aber zuerst 3'750.- Vermittlungsgebühren bezahlen müsse, dann den Namen der auszahlenden Bank erhalte und anschliessend nochmals 3'750.- bezahlen müsse. Alles andere erledige dann diese Bank. Ich habe dann mit dem Vermittler vereinbart, Die Vermittlungsgebühren auf ein von ihm angegebenes Konto bei einer Treuhandfirma einzuzahlen, damit ich nicht Gebühren bezahle und dann doch keinen Kredit bekomme. Erst dann wenn ich meinen Kredit erhalten habe, werde die Gebühr an den Vermittler ausbezahlt. Soweit so gut. Schlussendlich hat sich dann aber heraus gestellt, dass die Bank nur bestehende Schulden saniert, da ich aber keine Schulden habe, sondern das Geld für ein Hauskauf wollte, wurde mir die Auszahlung verweigert!

Jetzt habe ich Nachhinein erfahren: Vermittlungsgebühren für Kredite sind in der Schweiz verboten. Trotzdem will mir der Vermittler die Gebühren nicht zurückzahlen. Ebenso find fühle ich mich verarscht, weil ich ganz klar ein Darlehen gesucht habe und keine Schuldensanierung, was ja der Vermittler sicher wusste!!! Zu erwähnen ist noch dass der Vermittler seinen Hauptsitz in England hat und hier in der Schweiz ein Zweigbüro und dass es eine AG ist, die im HR eingetragen ist.

Nun meine Fragen: Wie gehe ich vor?? Anzeige bei der Polizei wegen Betrug?? Betreiben?? Danke für die wohlgemeinten Ratschläge. Und ja, auf irgendwelche blöden Bemerkungen kann ich gerne verzichten!!

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Kommentare

Robert Schweng

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Birgit Rechsteiner Es stimmt nicht, das Kreditvermittlung in der Schweiz verboten ist - das ist ein legitimes Geschäft, das aber viele schwarze Schafe anzieht.
Nun wäre es sehr wichtig, was in den Verträgen, AGBs etc. dieser Firma drin steht und wer Vertragspartner ist....Mehr dazu

Marco Reichmuth Klingt nach TopMoney ??‍♂️ die werden zur Zeit vom Beobachter überprüft. Aber gegen die hat man keine Chance...

Walter H Beutler also, es wird immer wieder darauf hingewiesen, dass, wenn eine Person einen Kredit beanträgt, die Prüfungen vorgenommen werden, dann erfolgt der Entscheid ob Positiv oder Negativ, mit dem im Gesetz verankerten Hinweis, dass ein Kredit nicht zur Ueberschuldung führen darf usw. Das ist Rechtens und entspricht dem Gesetz. Aber es gibt eben immer wieder soche Institute, auf welches Sie nun hereingefallen sind. Ja, ich kann es nicht anders sagen. Es gibt genügend Hinweise diesbezüglich, im Internet, bei Konsumentenorganisationen usw. Diese " Institute " sind ja sogar z. T. nur Briefkastenfirmen. Schade um das Geld, denn das können Sie vergessen !!

Eveline Gutmann Genau, das können Sie vergessen. Ich habe einen Bekannten, dem ist das gleiche passier. Nicht einmal der Rechtsschutz konnte etwas erreichen.

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