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(anonym):
Mi Exmaa wott vo mir vode Johr 2006-2010 fasch 11000sfr Stürschulde wo er abzahlt het.Er droht mir das wenn ig bis 21.10 nid zahle er das mit de Alimente vor Tochter verrechnet.Für mi überchum ig ke Unterhalt me.
Darf er s Gäld wo für d'Tochter wär eifach zruggphalte?
Ig wirde jo i paar Wuche oder Monet erbe und würd ihms denn zahle wenn ig würklech müesst.
Aber bis denn....darf er das?
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Mi Exmaa wott vo mir vode Johr 2006-2010 fasch 11000sfr Stürschulde wo er abzahlt het.Er droht mir das wenn ig bis 21.10 nid zahle er das mit de Alimente vor Tochter verrechnet.Für mi überchum ig ke Unterhalt me.
Darf er s Gäld wo für d'Tochter wär eifach zruggphalte?
Ig wirde jo i paar Wuche oder Monet erbe und würd ihms denn zahle wenn ig würklech müesst.
Aber bis denn....darf er das?
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Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 14:28
Carolin Metzler
Meines Erachtens muss man hier trennen:
1. Steuerschulden
2. Verrechnung mit Kinderalimenten
Zu 1: Aufgrund der genannten Angaben kann die Frage nicht beantwortet werden. Es wäre relevant zu wissen, wie euer Zivlstand in dieser Zeit war (verheiratet / getrennt / geschieden), in welchem Kanton ihr wohnhaft gewesen seid und was es für Steuern betrifft.
Zu 2: Ich bin mir ziemlich sicher, dass die Verrechnung nciht möglich ist, selbst wenn du für die Steuerschulden haften solltest. Da ich dir aber dafür keinen Artikel nennen kann (zumindest nicht auf die Schnelle) bitte ich jemand anderen, diesbezüglich zu helfen. Bitte nur sachliche Kommentare (ist bei familienrechtlichen Fragen hier tendenziell nicht gegeben)...
Fr, 02/06/2017 - 14:28
Carolin Metzler
Aus einem alten Post kopiert:
Also zum Thema steuerschulden kann ich mal für die Direkte Bundessteuer folgendes ausführen:
Grundsätzlich gilt, dass Ehepartner für Steuerschulden solidarisch haftbar sind. Bei rechtlich oder tatsächlich getrennter Ehe entfällt die Solidarhaftung und jeder Ehepartner ist für sein Einkommen und Vermögen steuerbar.
Betreffend noch offene Steuerschulden, die vor der tatsächlichen oder rechtlichen Trennung entstanden sind, gilt für die Direkte Bundessteuer folgendes:
Bei der Direkten Bundessteuer entfällt bei rechtlich oder tatsächlich getrennter Ehe die Solidarhaftung auch für alle noch offenen Steuerschulden.
Aus diesem Grund kann eine Aufteilung der entsprechenden Rechnungen nach Einkommen und Vermögen auf die Ehepartner verlangt werden. Sobald Sie die jeweils definitive Rechnung für die Direkte Bundessteuer erhalten haben, können Sie sich an die Veranlagungsbehörde wenden und dort die Aufteilung verlangen.
Allfällig bereits gezahlte provisorische Steuerrechnungen werden den Ehegatten nach Aufhebung der solidarischen Haftung anteilsmässig im Verhältnis der Aufteilung der Gesamtsteuerschuld angerechnet.
Fr, 02/06/2017 - 14:28
Carolin Metzler
Ergänzende Info: Geschieden 2013 / Getrennt 2011
Fr, 02/06/2017 - 14:28
Carolin Metzler
Das igs muess zahle isch mir klar.Jetzt isch eifach d Frog öpp ers mit de Kinderalimente darf verrechne.Also die grad ganz striche 1400fe inkl KZ.
Fr, 02/06/2017 - 14:28
Diane Esch
Er hat ja gezahlt... Und es ist ein zurückliegender Zeitraum, der deshalb nicht provisorisch sein dürfte... Dann kann er das nicht mehr von dir zurückverlangen... die waren ja bereits definitiv... Dann hätte damals die aufteilung verlangt werden müssen.
Fr, 02/06/2017 - 14:28
Carolin Metzler
Achtug - das eine ist das aussenverhältnis (haftug ggü dem steueramt) das andere das innenverhaltnis (zwischen den damaligen Ehegatten)
Fr, 02/06/2017 - 14:28
Carolin Metzler
Ok ig warte uf d Antwort vo mim Awalt am Mäntig.
Es geit mir dorum das er mir e Frist zum zahle het gä bis am 21.10. Und wenn ig bis denn nid zahle er mir sicher wie ou scho duet d Alimente striche.
Ig ha jo no gar nid geerbt.Wenn er mir das Geld vo sich us stricht und igs muess per Gricht afordere han ig im Monet zwenig zum läbe.