Anonym:

Ich habe völlig unverhofft eine Vorladung zur polizeilichen Einvernahme als beschuldigte Person bekommen. Antragstellerin ist eine exfreundin mit der die Beziehung ca 2012 auseinanderging. Die ersten paar Jahre hatte ich noch freundschaftlichen Kontakt. Anschliessend keinen mehr. Ich habe keine Ahnung warum oder wieso ich diese Vorladung bekommen habe. Habe sie auf FB angeschrieben um Infos zu erhalten. Wir sind nicht befreundet. Das Strafverfahren behandlet Verletzung des Geheim oder Privatbereichs durch ein Aufnahmegerät und Beschimpfung. Wie soll ich da am besten vorgehen. Ich wohne im AG. Habe einen Rechtsschutz bei dem ich mich morgen melden werde. Was kann ich noch tun. Was erwartet mich. Ich habe mir nie etwas zu schulden kommen lassen. Danke fürs Posten

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Kommentare

Monique Schmidli-Rieder

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I dem Fall würd ich grad direkt zume awalt, de sell luege mit de rechtschutz. Und de sell dich a de Termin begleite.
Jetzt im Moment würd ich nid probiere Kontakt mit dere Person ufznäh, sondern zerst mal über de awalt nahfrage bi de Polizei was dir genau vorgworfe wird.
Wenn ohni awalt a die ivernahm gosch, würd ich s Protokoll im Moment nonig underschriebe bis en awalt s io git

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Diane Esch

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Du vermischst grad den Zeugen und den beschuldigtenstatus.... Als Zeuge musst du die Wahrheit sagen, du musst aussagen, ausser du bist mit den beschuldigten verwandt oder verschwägert.. Auf fragen, dich dich selber der Gefahr aussetzen weg einer Straftat oder ordnungswidrigkeit verfolgt zu werden, musst du nicht antworten. Als beschuldigter musst du nur Angaben zu deiner Person machen. Du kannst dich zum tatvorwurf äussern, musst du aber nicht. Als beschuldigter darfst du auch lügen. .. Ich würde dir raten, zu dem Termin zu gehen, dir den genauen tatvorwurf anhören und je nachdem erstmal keine Angaben zum Sachverhalt machen, dann einen Rechtsanwalt konsultieren, der dann Aktenvernichter bei der sta beantragt und dann weiter schauen.

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Monique Schmidli-Rieder

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Ein beschuldigter kann immer lügen. Er muss sich zu keiner Zeit selber belasten.
Klar wenn die Beweislast so gross ist, das er überführt ist, sagt er sicherlich aus taktischen Gründen besser die Wahrheit. Das kann sich dann positiv auf das Urteil auswirken.
Aber grundsätzlich darf ein beschuldigter immer die Unwahrheit sagen.

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Monique Schmidli-Rieder

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Mit den Artikel hast du natürlich recht.
Dennoch muss man sich im ersten Schritt nicht selbst belasten.

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Diane Esch

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Man muss sich als Beschuldigter nicht selbst belasten.... Wenn man die Wahrheit sagen müsste, dann wären die strafverhandlungen bei Gericht ja ne schnelle und unkomplizierte sache

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Stefan Meier

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Vorladungen sind Folge zu leisten

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Emil Zeller

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Die Frage isch ja nöd, öb er Lüge söll oder nöd. Gah musch, nach em Verhör chasch grad Akteneinsicht verlange, warum bisch vorgeladen wordä. Lüge chasch jederziit, t Polizei muss ja Dini Schuld nachweisen, wänt Lügsch, gahts länger, bis t Wahrheit usechund und es wird Dir dänn Angelasted, will ja Gelogen häsch. Mal gah und bi Unklahrheite säge, darauf möchte ich nicht Antworten. Susch viel Glück und grad zum Anwalt nachem Verhör

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Carolin Metzler

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Hallo carolin. Rechtsschutz meinte ich solle hingehen. Auskunft geben aber nicht aus dem Nähkästchen plaudern. Habe mich nur noch gefragt ob es auch sein kann ob wohl was passiert ist und sie mehrere Leute verdächtigt weswegen ich wohl auch beschuldigt wurde. Ansonsten ist die Frage erstmals beantwortet. Danke für die vielen interessanten Antworten

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