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Anonym
Ich habe eine, oder zwei fragen. Ich habe ein bisschen mehr als vor zwei jahren, eine kollegin angezeigt. Damals hat sie eine geldstrafe bekommen. Nun vor einem jahr hat sie erneut eine anzeige bekommen. Von jemand anderes. Und nun wurde meine anzeige in eine Bewährungsstrafe umgewandelt. Kann dies möglich sein? Und hat es damit zu tun, dass ich sie damals angezeigt habe?
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Anonym
Ich habe eine, oder zwei fragen. Ich habe ein bisschen mehr als vor zwei jahren, eine kollegin angezeigt. Damals hat sie eine geldstrafe bekommen. Nun vor einem jahr hat sie erneut eine anzeige bekommen. Von jemand anderes. Und nun wurde meine anzeige in eine Bewährungsstrafe umgewandelt. Kann dies möglich sein? Und hat es damit zu tun, dass ich sie damals angezeigt habe?
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Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 13:29
Angelina Milenina
wenn dann ist es umgekehrt, vorher war die strafe bedingt (bewährung nennt man es in deutschland) und jetzt ist es eine unbedingte geldstrafe.
Fr, 02/06/2017 - 13:29
Michael Buchmann
Ja hat damals eine Straftatt begangen diese bleibt eingetragen auch wen es abgeschlossen ist.
kommt dan etwas hinzu was in das gleiche oder ähnliche passt wird die Strafe auch anders ausfallen Bspw. (widerholungstäter)